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3. Änderung Flächennutzungsplan

Hauptbereich

3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 für den Verwaltungsraum Ochsenhausen

Die Verbandsversammlung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen mit den Gemeinden Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel, Steinhausen an der Rottum und der Stadt Ochsenhausen hat am 16. Juni 2021 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Ochsenhausen beschlossen. Das Landratsamt Biberach hat die beschlosssene 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 im Bereich von Ochsenhausen, Mittelbuch, Reinstetten, Erlenmoos, Gutenzell und Dissenhausen mit Bescheid vom 17.08.2021, Az. 30-BLPV18/056, auf Grund von § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde gem. § 6 Abs. 5 BauGB am 10.09.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wurde die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen wirksam. Jeder kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde,

im Stadtbauamt Ochsenhausen, Marktplatz 31,
im Rathaus der Gemeinde Erlenmoos, Biberacher Straße 11,
im Rathaus der Gemeinde Gutenzell-Hürbel, Kirchberger Straße 8,
im Rathaus der Gemeinde Steinhausen an der Rottum, Ehrensberger Straße 13,

während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem kann der Flächennutzungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung hier eingesehen und heruntergeladen werden:

Infobereich