in Ochsenhausen an der Oberschwäbischen Barockstraße
Hauptbereich
Förderzuschuss der Stadt Ochsenhausen für neue PV-Anlagen
Anträge können ab sofort gestellt werden
Das vom Gemeinderat beschlossene Förderprogramm für neu errichtete und stationäre PV‑Anlagen sowie Mini‑Solaranlagen soll auch in diesem Jahr fortgeführt werden. Anträge dafür können ab sofort bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.
Die Fördersätze betragen bei Mini-Solaranlagen 100 Euro je Wohneinheit, bei anderen PV-Anlagen 50 Euro je kWp, maximal jedoch 500 Euro. Der Zuschuss wird nur gewährt, solange entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind. Dafür gelten folgende Regeln: Der Förderantrag kann erst nach der Beauftragung eines Fachbetriebs gestellt werden. Dem Antrag muss eine Auftragsbestätigung des Fachbetriebs beiliegen, die nicht vor dem 16. Mai 2025 ausgestellt wurde. Auf der Auftragsbestätigung müssen die Kosten für die Anlage ersichtlich sein, da eine Auszahlung der Fördersumme nur möglich ist, wenn nachweislich Kosten für das Projekt entstanden sind. Das Antragsformular und ein Informationsblatt mit den Förderbedingungen ist zu den regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung beim Bürgerbüro (Bahnhofstraße 11) oder an der Infothek im Erdgeschoss des Rathauses (Marktplatz 1) erhältlich.
Außerdem stellt die Stadt Fördergelder bereit für Beratungsleistungen zum Mieterstrommodell für Wohnanlagen in Ochsenhausen. Die Beratung muss durch eine qualifizierte Fachberatungsstelle erfolgen. Bei Interesse zu dieser Förderung bittet die Stadtverwaltung darum, vorab die Förderfähigkeit der geplanten Beratung und die erforderlichen Nachweise abzustimmen. Frau Schmid freut sich auf Anrufe unter {$lang_icon_phone}: 07352 9220-65.
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie hier: