Lärmaktionsplan Fortschreibung 2021: Stadt Ochsenhausen

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Lärmaktionsplan Fortschreibung 2021

Hauptbereich

Fortschreibung Lärmaktionsplan Ochsenhausen 2021

Der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen hat am 23.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans, rechtskräftig seit 12.02.2016, gefasst und die öffentliche Auslegung der Untersuchungsergebnisse beschlossen.

Der Lärmaktionsplan ist mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben.

Eine Auswertung der Verkehrszahlen (DTV-Zahlen 2019 der Straßenverkehrszentrale BW), abgeglichen mit gemessenen Verkehrszahlen der Stadt Ochsenhausen 2016-2018 ergab aufgrund der geringen Verkehrszu-/abnahmen nur unbedeutende Veränderungen mit Blick auf die Lärmaktionsplanung.

Zur Verbesserung der Lärmsituation in den nächsten fünf Jahren könnte die Umsetzung von Maßnahmen aus dem geplanten Mobilitätskonzept in Form der Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, verbunden mit einer Reduzierung des Quellverkehrs, beitragen. Gleichfalls könnte die geplante Querungshilfe in der Ulmer Straße, Bereich Abzweig „Untere Wiesen“, den Verkehr verlangsamen und beruhigen.

Langfristige Ziele zur Lärmminderung sind nach wie vor der Bau eines Kreisverkehrs Bereich B 312/Abzweig Schloßstraße, der Bau der Ortsumfahrung sowie der Einbau lärmarmer Beläge bei Straßensanierungen der B 312 und der L 265 (Ulmer Straße).

Neu in den Lärmaktionsplan wurden die Bereiche Krummbach als Spazierweg von besonderer Bedeutung sowie das Naturfreibad Ochsenhausen als ruhige Gebiete aufgenommen werden. Damit werden diese Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Diese Festsetzung stellt einen abwägungserheblichen Belang für künftige Planungen dar und entfaltet so Außenwirkung.

Aufgrund der damaligen Pandemiebedingungen hat der Gemeinderat beschlossen, auf eine öffentliche Informationsveranstaltung als Form der öffentlichen Mitwirkung zu verzichten und eine Auslegung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Diese Auslegung mit Hörung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 26.04.2021 bis 28.05.2021.

In seiner Sitzung am 13.07.2021 hat der Gemeinderat die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beschlossen. Die Bekannmachtung des Beschlusses nach § 47 Bundesimmissionsschutzgesetzt erfolgte im Ochsenhauser Anzeiger am 23.07.2021.

Fortschreibung Lärmaktionsplan, in Kraft getreten am 23.07.2021
Anlage Karten 
Anlage Übersicht ruhige Gebiete

Öffentliche Auslegung der Neuberechnung des Verkehrslärms nach RLS-90

Der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen hat am 13.07.2021 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans Ochsenhausen beschlossen. Inhalt dieses Beschlusses war unter Punkt 3 die Beauftragung einer Neuberechnung des Verkehrslärms entsprechend der nationalen Richtlinien (RLS-90) und daraus resultierend die Prüfung weiterer lärmmindernder Maßnahmen incl. die Prüfung der Möglichkeit weiterer Geschwindigkeitsreduzierungen auf der B 312 und auf der L 265.

Die Neuberechnung wurde vom Planungsbüro Accon aus Augsburg durchgeführt. Die Ergebnisse liegen inzwischen vor. Der unten aufgeführte Vergleich betrifft als Ausgangslage die betroffenen Gebäude bei Tempo 50 (T 50). Dabei liegen Werte über 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts im gesundheitskritischen Bereich. Bei Werten über 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts geht man von einem gesundheitsgefährdenden Bereich aus. Bestehen deutliche Betroffenheiten mit Lärmpegeln über den genannten Werten, verdichtet sich laut Kooperationserlass das Ermessen in der Regel zu einer Pflicht zum Einschreiten. Von verkehrsrechtlichen Maßnahmen kann aber abgesehen werden, wenn dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile (z.B. in Bezug auf Luftreinhaltung, Leistungsfähigkeit, Verkehrsverlagerung) qualifiziert belegt wird und gerechtfertigt erscheint. Die Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen liegen seit der Ergänzung zum Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung vom 29.10.2018, gültig seit 01.08.2020, bei Bundesfernstraßen und Landesstraßen an Altenheimen und allg. Wohngebieten bei 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts, entlang Mischgebieten und Kerngebieten bei 66 dB(A) tags und 56 dB(A) nachts.

Zusammenfassend wurden folgende Werte für die jeweiligen Straßenabschnitte berechnet:

B 312, Biberacher Straße (ab Gebäude 48 bis „Kreisel B 312/L 265)
Im Planfall T 30 tags weisen 14 von 18 Gebäuden keine Überschreitung von 65 dB(A) mehr auf.
Im Planfall T 30 nachtsweisen 12 von 30 Gebäuden keine Überschreitungen von 55 dB(A) mehr auf.
Im Planfall T 30 tags weisen 0 von 1 Gebäude eine Überschreitung von 70 dB(A) auf.
Im Planfall T 30 nachts weisen 6 von 7 Gebäuden keine Überschreitung von 60 dB(A) mehr auf.

B 312, Post-/ Memmingerstraße bis Abzweig Grüner Weg 15
Im Planfall T 30 tags weisen 19 von 57 Gebäuden keine Überschreitungen von 65 dB(A) mehr auf.
Im Planfall T 30 nachts keine Verbesserung zu den 56 Gebäuden mit Überschreitung von 55 dB(A), da T 30 nachts bereits eingeführt wurde.
Im Planfall T 30 tags weisen 0 von 10 Gebäuden eine Überschreitung von 70 dB(A) mehr auf.
Im Panfall T 30 nachts weisen noch 7 von 7 Gebäude eine Überschreitung von 60 dB(A) auf, da T 30 bereits eingeführt wurde.

L 265, Ulmer Straße bis Abzweig Untere Wiesen
Im Planfall T 30 tags weisen 6 von 11 Gebäuden keine Überschreitung von 65 dB(A) mehr auf.
Im Planfall T 30 nachts weisen 5 von 14 Gebäuden keine Überschreitung von 55 dB(A) mehr auf.
Bei T 50 tags (Ausgangssituation) wird an keinem Gebäude der Wert von 70 dB(A) überschritten, somit auch keine Verbesserung bei T 30.
Im Planfall T 30 nachts weisen 0 von 1 Gebäude eine Überschreitung von 60 dB(A) auf.

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

Bereich Biberacher Straße
Betrachtet man die Abnahme der Betroffenheit durch Lärm ab Gebäude 32 bis zum Kreisel B 312/l265 an Gebäuden bei Tempo 30 nachts  –es verbleibt 1 Gebäude von 7 im gesundheitsgefährdeten Bereich mit über 60 dB(A) und 13 Gebäude von 18 im gesundheitskritischen Bereich mit über 55 dB(A)- erscheint es durchaus sinnvoll, Tempo 30 durchgängig ab Haus Biberacher Straße 32 bis in die Memminger Straße, Abzweig Grüner Weg, einzuführen. Der Bereich zwischen den Kreiseln „Öchslebahn“ und „B 312/L 265“ mit einer Länge von ca. 220 m kann laut Kooperationserlass zur Vermeidung häufigerer Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten als Lückenschluss (bis 300 m) mit Tempo 30 beschränkt werden. Zudem grenzt auch das neue Pflegeheim (in der Gebäudelärmkarte noch nicht enthalten) in diesem Bereich an die Bundesstraße an, das von Tempo 30 ebenso profitieren würde.
Durch eine Ausweitung von Tempo 30 nachts nach Westen bis zum Kreisel „Wölfle“ (Ermessensbereich) würden noch 4 von 12 Gebäuden im gesundheitskritischen Bereich mit über 55 dB(A) verbleiben. Aufgrund der Länge dieses Abschnitts mit ca. 500 m und der Tatsache, dass in diesem Bereich auch bei Tempo 50 nachts keine gesundheitsgefährdenden Lärmwerte über 60 dB(A) gegeben sind, in Verbindung mit der lockeren und abgesetzten Bebauung, empfiehlt die Verwaltung diesen Bereich bei Tempo 50 nachts zu belassen.
Im Planfall Tempo 30 tags würde lediglich 1 von 1 Gebäude vom gesundheitsgefährdenden Bereich mit mehr als 70 dB(A) in den gesundheitskritischen Bereich mit mehr als 65 dB(A) kommen. In diesem Ermessensbereich empfiehlt die Verwaltung zugunsten der überörtlichen Funktion der Bundesstraße und der zu befürchtenden mangelnden Akzeptanz der Autofahrer aufgrund der lockeren und abgesetzten Bebauung auf Tempo 30 tags zu verzichten.

Bereich Post-/Memminger Straße
Da in diesem Bereich bereits Tempo 30 nachts eingeführt ist und die Nachberechnung auch keine Verschlechterung hinsichtlich einer Abnahme von Gebäuden im gesundheits-gefährdeten Bereich bei Tag erkennen lässt, empfiehlt die Verwaltung keine weiteren Lärmminderungsmaßnahmen zu ergreifen.

Bereich Ulmer Straße
Bei Tempo 30 tags reduziert sich die Anzahl der Gebäude im gesundheitskritischen Bereich mit über 65 dB(A) von 11 auf 5 Gebäude. Im gesundheitsgefährdenden Bereich mit über 70 dB(A) liegen keine Gebäude.
Bei Tempo 30 nachts reduziert sich die Anzahl der Gebäude im gesundheitskritischen Bereich über 55 dB(A) von 14 auf 8 Gebäude, die der im gesundheitsgefährdenden Bereich über 60 dB(A) von 1 auf 0 Gebäude.
Mit diesen Werten tags und nachts liegt die Ulmer Straße im Ermessensbereich einer Anordnung lärmmindernder Maßnahmen. Die Obere Verkehrsbehörde hat signalisiert, dass für sie Tempo 30 nicht in Betracht käme.
Die Kommune müsste hier schon besondere Gründe entsprechend der Listung im Kooperationserlass anführen, um verkehrsbeschränkende Maßnahmen auslösen zu können.
Relevante Gründe wären beispielweise die Beseitigung von Unfallschwerpunkten, städtebauliche Entwicklungen, belegt durch aussagekräftige Verkehrskonzepte und Bebauungspläne, Straßenraumgestaltungspläne, belegbare Bewertungen von Verdrängungsprozessen auf andere Verkehrswege, Vermeidung von Luftverschmutzung etc.
Da in der Ulmer Straße weder ein Unfallschwerpunkt noch belastbare Untersuchungen oder Planungen vorliegen, sollte nach Ansicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Forderung, Tempo 30 tags und/oder nachts auszuweisen, verzichtet werden. Zudem kann auch ohne Vorliegen eines Verkehrsgutachtens prognostiziert werden, dass bei Tempo 30 nicht unerheblicher Ausweichverkehr über die Straßen Untere Wiesen und Güterbahnhof stattfinden würde, der insbesondere im Bereich Güterbahnhof mit 5 m Straßenbreite und hohem Verkehrsaufkommen problematisch wäre.
Eine spürbare Verbesserung der Lärmsituation in der Ulmer Straße könnte aber auch schon durch eine lärmarme Belagserneuerung und durch die Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitskontrolle erreicht werden. Diese Maßnahmen entsprachen auch neben der Ausweisung von Tempo 30 oder Tempo 40 den Hauptforderungen der Anlieger der Ulmer Straße bei der letzten Hörung der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang.

Antrag der PRO-OX-Fraktion vom auf Einführung einer 30 km/h-Zone im gesamten Gebiet der Kernstadt Ochsenhausen
Der Gemeinderat hat am 22.02.2022 beschlossen, den Antrag der PRO-OX-Fraktion vom 19.10.2021 bzw. 29.12.2021 auf Einführung einer 30 km/h-Zone im gesamten Gebiet der Kernstadt von Ochsenhausen einzuführen, zurückzustellen, bis die Neuberechnungen des Verkehrslärms vorliegen und der Gemeinderat über das weitere Vorgehen beraten kann.
Mit Darlegung der Untersuchungsergebnisse der Lärmwerte in der Biberacher-, Post-, Memminger- und Ulmer Straße wird nach Einschätzung der Fachbehörden als auch der Stadtverwaltung lediglich eine Ausweitung von Tempo 30 nachts auf die Biberacher Straße bis auf Höhe der Gebäude 32 und 33 in Frage kommen.

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Stadt Ochsenhausen vom 25.10.2022 wurde folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Antrag der PRO-OX-Fraktion vom 19.10.2021 bzw. 29.12.2021 auf Einführung einer 30 km/h-Zone im gesamten Gebiet der Kernstadt Ochsenhausen wird abgelehnt, da in der Abwägung der Berechnungsergebnisse der Lärmwerte auf der B 312 und L 265 zu den Belangen der überörtlichen Funktionen der genannten Straßen keine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 tags und nachts ausreichend begründet ist.
  2. Um die Lärmsituation auf der B 312 spürbar zu verbessern, fordert der Gemeinderat die Fachbehörden auf, die Ausweitung der nächtlichen Tempo 30-Zone ab dem Kreisel B 312/L 265 bis auf Höhe der Gebäude Biberacher Straße 32 und 33 anzuordnen.
    Von dieser Maßnahme profitieren insbesondere die Bewohner von sechs Gebäuden von sieben im gesundheitsgefährdeten Bereich sowie das neu erstellte und schutzbedürftige Pflegeheim auf der Rottuminsel (Wohnpark Rottuminsel) mit 45 Pflegebetten, 25 Plätzen für Tagespflege und zwölf Appartements.
  3. Um die Lärmsituation in der Ulmer Straße zu verbessern, stellt die Stadt den Antrag beim Land Baden-Württemberg, möglichst bald eine Belagserneuerung mit lärmarmem Belag auf der Ulmer Straße durchzuführen.
  4. Um Geschwindigkeitsüberschreitungen mit erhöhten Fahrgeräuschen auf der Ulmer Straße zu reduzieren, stellt die Stadt beim Landkreis Biberach den Antrag, in diesem Bereich eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle für beide Fahrspuren aufzustellen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Berechnungs- und Beratungsergebnisse öffentlich auszulegen und der Öffentlichkeit und den Fachbehörden Gelegenheit zu Stellungnahmen zu geben.

Die Ergebnisse der Neuberechnung des Verkehrslärms können während der üblichen Öffnungszeiten im Stadtbauamt, Marktplatz 31, 88416 Ochsenhausen, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift des Verfassers enthalten.

Ochsenhausen, 25.11.2022
Andreas Denzel, Bürgermeister

Tempo 30-Auswertung der RLS-90 Berechnungen
Rechenergebnisse
Karten
Kooperationserlass Lärmaktionsplanung vom 29.10.2018
Ergänzung zum Kooperationserlass Lärmaktionsplanung gültig seit 01.08.2020

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