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Vorlesen
Lärmaktionsplan Fortschreibung 2021

Hauptbereich

Verfahrensstand

  • Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, rechtskräftig seit 12.02.2016, am 23.03.2021
  • Öffentliche Auslegung und Hörung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf vom 24.03.2021 vom 26.04. bis 28.05.2021
  • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplans vom 12.02.2016 und Beauftragung der Neuberechnung entsprechend der nationalen Richtlinien am 13.07.2021
  • Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses nach § 47d BImSchG am 23.07.2021
  • Antrag der PRO-OX-Fraktion auf Einführung einer 30 km/h‑Zone im gesamten Gebiet der Kernstadt Ochsenhausen am 19.10.2022
  • Rückstellung des Antrags der PRO-OX-Fraktion bis zum Vorliegen der Neuberechnungen des Verkehrslärms am 22.02.2022
  • Beschluss zur Ablehung des Antrags der PRO-OX-Fraktion und öffentliche Auslegung der Berechnungs- und Beratungsergebnisse am 25.10.2022
  • Öffentliche Auslegung und Hörung der Träger öffentliche Belange vom 05.12.2022 bis 13.01.2023
  • Beschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Ochsenhausen 2021 am 20.06.2023

Einleitung

Der Lärmaktionsplan ist mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben.

Eine Auswertung der Verkehrszahlen (DTV-Zahlen 2019 der Straßenverkehrszentrale BW), abgeglichen mit gemessenen Verkehrszahlen der Stadt Ochsenhausen 2016-2018 ergab aufgrund der geringen Verkehrszu-/abnahmen nur unbedeutende Veränderungen mit Blick auf die Lärmaktionsplanung.

Zur Verbesserung der Lärmsituation in den nächsten fünf Jahren könnte die Umsetzung von Maßnahmen aus dem geplanten Mobilitätskonzept in Form der Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, verbunden mit einer Reduzierung des Quellverkehrs, beitragen. Gleichfalls könnte die geplante Querungshilfe in der Ulmer Straße, Bereich Abzweig „Untere Wiesen“, den Verkehr verlangsamen und beruhigen.

Langfristige Ziele zur Lärmminderung sind nach wie vor der Bau eines Kreisverkehrs Bereich B 312/Abzweig Schloßstraße, der Bau der Ortsumfahrung sowie der Einbau lärmarmer Beläge bei Straßensanierungen der B 312 und der L 265 (Ulmer Straße).

Neu in den Lärmaktionsplan wurden die Bereiche Krummbach als Spazierweg von besonderer Bedeutung sowie das Naturfreibad Ochsenhausen als ruhige Gebiete aufgenommen werden. Damit werden diese Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. 

 

Maßnahmen

siehe Beschlussfassung vom 20.06.2023