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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR -ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg-

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR - ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Strukturverbesserung ländlich geprägter Orte in ihrer Gesamtheit. Besonderes Gewicht hat die Stärkung des Ortskerns. Ziel ist es, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln. Über das ELR können private Einzelmaßnahmen und strukturverbessernde Maßnahmen gefördert werden.

In der jüngeren Vergangenheit berücksichtigte das Land beim Förderprogramm zahlreiche Maßnahmen in Reinstetten. Dies ist ein Erfolg, auf diesem wollen wir weiter aufbauen. Für Mittelbuch möchte die Stadtverwaltung daher im Herbst 2024 ebenfalls einen Aufnahmeantrag ins ELR-Programm stellen. Begleitendes Projektbüro ist die Landsiedlung Baden-Württemberg.

Wer eine ELR-Förderung beantragen möchte, sollte zur Informationsveranstaltung am
11. Juli 2024, 19 Uhr, in die Mehrzweckhalle Mittelbuch
kommen. Die Landsiedlung als Projektbetreuung stellt im Rahmen dieser Veranstaltung das ELR-Förderprogramm allgemein und das Entwicklungskonzept für Mittelbuch vor und steht für Fragen aus der Bürgerschaft zur Verfügung. Ab sofort können auch Förderanträge gestellt werden. Dazu ist eine Kontaktaufnahme mit dem Projektleiter der Landsiedlung Baden-Württemberg notwendig, der die Anträge gemeinsam mit dem jeweiligen Antragsteller erarbeitet und über erforderliche Unterlagen, die beizufügen sind, informiert. Ebenfalls besteht über die den Projektleiter der Landsiedlung ein kostenloses Beratungsangebot zum ELR.

Es gelten folgende Förderschwerpunkte, Maßnahmen und Fördersätze:

Förderschwerpunkt Wohnen

  • Modernisierung / Umbau / Aufstockung von bestehenden Wohngebäuden

Ältere Gebäude im historischen Ortskern können modernisiert und den heute üblichen Wohnbedürfnissen angepasst werden. Gefördert werden Baumaßnahmen, wie die Dämmung der Fassade und des Daches, Erneuerung von Fenstern und die Modernisierung der Sanitärinstallationen. Grundsätzlich werden nur umfassende Modernisierungsmaßnahmen gefördert.

Die Förderhöhe beträgt in der Regel 30% und bis zu 50.000.- € je Wohneinheit.

  • Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnungen

Ehemalige Scheunen prägen noch immer das Ortsbild in ländlichen geprägten Dörfern. Um das Ortsbild zu erhalten, können diese Gebäude zu Wohnungen umgebaut oder gewerblich genutzt werden.

Die Förderhöhe beträgt in der Regel 30% und bis zu 60.000.- € je Wohneinheit.

  • Für Mietwohnungen gelten abweichende Regelungen.
  • Baulückenschließung durch dorfgerechte und maßstäbliche Wohngebäude

Baulücken und größere, zusammenhängende Freiflächen können durch maßstäbliche Wohngebäude genutzt werden. Hierdurch erfährt der Ortskern eine Belebung und der Landschaftsverbrauch wird eingedämmt. Voraussetzung: abgängige Altsubstanz

Die Förderhöhe beträgt bis zu 35% und bis zu 30.000.- € / Voraussetzung: Eigennutzung und „Holzbauweise“.

  • Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken                                                                                                                        

Förderschwerpunkt Arbeiten

  • Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleineren und mittleren Betrieben. Förderhöhe bis zu 15% der zuwendungsfähigen Kosten bei Verlagerung von Unternehmen aus Gemengelagen / Reaktivierung von Brachen / Umnutzung / Erweiterung / Neuansiedelung, max. 250.000,- €.

Förderschwerpunkt Grundversorgung

  • Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen / lokale Basisdienstleistungen.

Förderhöhe bis zu 20% der zuwendungsfähigen Kosten

Förderhöhe bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für Kleinstunternehmer,

max. 250.000,-€.

Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen

  • Modernisierung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen.

Förderhöhe bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten, max. 750.000,- € für Umnutzungen und Umbau /Erweiterung. Für Neubauten gelten abweichende Regelungen.

Projekte mit CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion können eine erhöhte Förderung erhalten. Neubauten sind in der Regel nur mit CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion förderfähig (Ausnahme: Projekte der Grundversorgung).

Die Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und wird als Zuschuss gewährt.

Die Aufnahme privater Maßnahmen in das Programm setzt eine vorherige Beratung und einen Antrag voraus. Bürger, die für das Programmjahr 2025 eine Maßnahme anmelden möchten, vereinbaren bitte einen Beratungstermin über die Landsiedlung (Terminvereinbarung ab sofort bei Herrn Flinspach, Telefon  07391 768-3072). Fragen zur geplanten Aufnahme und zur Förderung werden Ihnen gerne bezogen auf Ihre Maßnahme im Detail erläutert.

Für eine rechtzeitige Antragstellung muss die Beschreibung der Maßnahme sowie die zugehörigen Planunterlagen und entsprechende Kostenvoranschläge bis spätestens Mitte August 2024 bei der Landsiedlung vorliegen. Der eventuelle Zuwendungsbescheid ergeht nach der Programmentscheidung im Frühjahr 2025. Erst dann ist ein Baubeginn möglich.
Ein vorzeitiger Baubeginn ist förderschädlich!

Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an:

Herrn Ralf Flinspach              Projektleiter Landsiedlung     Tel.:     07391 768-3072

Frau Annette Schmid             Stadt Ochsenhausen             Tel.:     07352 9220-65

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