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Gemeinsamer Gutachterausschuss "Östlicher Landkreis Biberach"

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Gemeinsamer Gutachterausschuss "Östlicher Landkreis Biberach"

Durch den Zusammenschluss der Gemeinden Laupheim, Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Ochsenhausen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain wurde der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ gegründet.

Der Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ erstellt als unabhängiges Gremium ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert Ihrer bebauten bzw. unbebauten Immobilie oder den Wert von Rechten an Grundstücken.

Die Kosten richten sich nach der Satzung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Östlicher Landkreis Biberach“ vom 01.01.2021 und berechnen sich nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung. Die Bodenrichtwerte finden Sie hier.

Zur Homepage der Geschäftsstelle bitte hier klicken.

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform

Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung finden Sie unter dem Menüpunkt „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de

Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter www.grundsteuer-bw.de & www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt sowie ein Informationsschreiben mit Kontaktdaten versendet. Bei Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Finanzamt.

Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an folgende Stelle wenden:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach
Geschäftsstelle
Marktplatz 1/1
88471 Laupheim
{$lang_icon_phone}: 07392 704-160 oder {$lang_icon_phone}: 07392 704-167
gutachterausschuss(@)laupheim.de
https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023

Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 festgelegt.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen), in denen im Wesentlichen die gleichen Wert- und Nutzungsverhältnisse vorliegen. Sie werden von den Gutachterausschüssen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt.

Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle unter folgendem Link einsehbar:

https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss

Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich ab August im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ unter folgender Internetadresse zur Verfügung gestellt:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de

Dort kann der Bodenrichtwert für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden angezeigt werden.

Infobereich