in Ochsenhausen an der Oberschwäbischen Barockstraße
Hauptbereich
4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 für den Verwaltungsraum Ochsenhausen
Die an der Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Kommunen benötigen wieder eine Anpassung des Flächennutzungsplans, da Bebauungsplanverfahren im Parallelverfahren aufgestellt werden. Das heißt, dass der Flächennutzungsplan während des Bebauungsplanverfahrens geändert werden muss. Ebenso sollen bspw. Freiflächenphotovoltaikanlagen ermöglicht werden. Hierfür sind Sonderflächen auszuweisen.
Am Mittwoch, 20.07.2022, findet um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Ochsenhausen eine Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen statt.
Die Unterlagen zu Sitzung sind im Ratsinformationssystem der Stadt Ochsenhausen bereitgestellt.
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Verbandsversammlung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen mit den Gemeinden Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel, Steinhausen an der Rottum und der Stadt Ochsenhausen hat am 20. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Veranlassung
Im Gegensatz zum statisch wirksamen Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan ein dynamischer Plan, der fortzuschreiben ist, soweit dies durch veränderte Planungsgrundlagen erforderlich wird. Gründe für die Einleitung des Verfahrens sind:
- Die Forderung des Landratsamts Biberach und des Regierungspräsidiums Tübingen, bei den aktuellen vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren für Solarparks in der Gemeinde Gutenzell-Hürbel, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren anzupassen und zu ändern, da sich diese nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickeln.
- Die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen in Ochsenhausen – Mittelbuch. Die Ausweisung erfolgt bilanzneutral durch den Verzicht auf bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen in Ochsenhausen und Mittelbuch.
- Die Ausweisung von insgesamt 32,16ha neuen gewerblichen Bauflächen im Bereich Längenmoos in Ochsenhausen, deren Darstellung größtenteils aus dem Regionalplan entnommen worden ist.
- Ferner ist beabsichtigt im Bereich der Gesamtgemeinde Ochsenhausen insgesamt 11 Einrichtungen zur Hochwasserrückhaltung auszuweisen.
- Für die Erzeugung regenerativer Energien sollen in Ochsenhausen - Mittelbuch auf ca. 0,93ha und in Gutenzell-Hürbel auf weiteren 58.23ha Photovoltaikanlagen sowie eine Biogasanlage auf Gemarkung Oberstetten auf einer Fläche von 1,44 ha entstehen.
- In Erlenmoos soll für den Bau eines neuen DRK-Rettungswache eine Fläche für Gemeinbedarf und in deren Anschluss eine Fläche für Wohnbebauung für das Personal der Rettungswache ausgewiesen werden
- Ebenfalls eine Fläche für Gemeinbedarf soll in Steinhausen an der Rottum für eine Schulerweiterung ausgewiesen werden.
- In Zuge des Verfahrens werden auch Flächen, die im rechtskräftigen FNP 2025 noch als Erweiterungsflächen ausgewiesen waren, und für die zwischenzeitlich rechtskräftige Bebauungspläne vorliegen bzw. die bebaut worden sind, in Bestandsflächen umgewandelt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Verwaltungsverband der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen hat in der öffentlichen Sitzung vom 20. Juli 2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltsteckbriefen wird in digitaler Form als pdf-Dateien zum Abruf unter dem Link
cloud.a-g-p.de/index.php/s/SOYZqllX8hwvGnu
bereitgestellt.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltsteckbriefen wird
vom 26. September bis 31. Oktober 2022
im Stadtbauamt Ochsenhausen, Marktplatz 31
im Rathaus der Gemeinde Erlenmoos, Biberacher Straße 11
im Rathaus der Gemeinde Gutenzell-Hürbel, Kirchberger Straße 8
im Rathaus der Gemeinde Steinhausen an der Rottum, Ehrensberger Straße 13
während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Dabei wird Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung gegeben. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Ochsenhausen, 12. September 2022
gez.
Andreas Denzel
Verbandsvorsitzender