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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Verarbeitungsunternehmen
Stadt Ochsenhausen
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
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Vorlesen
4. Änderung Flächennutzungsplan

Hauptbereich

4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 für den Verwaltungsraum Ochsenhausen

Die an der Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Kommunen benötigen wieder eine Anpassung des Flächennutzungsplans, da Bebauungsplanverfahren im Parallelverfahren aufgestellt werden. Das heißt, dass der Flächennutzungsplan während des Bebauungsplanverfahrens geändert werden muss. Ebenso sollen bspw. Freiflächenphotovoltaikanlagen ermöglicht werden. Hierfür sind Sonderflächen auszuweisen.

Am Mittwoch, 20.07.2022, fand um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Ochsenhausen eine Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen statt.

Die Unterlagen zu Sitzung sind im Ratsinformationssystem der Stadt Ochsenhausen bereitgestellt.

https://ochsenhausen.ris-portal.de/web/ratsinformation/sitzungen

 

Die frühzeitige Beteiligung fand vom 26.09.2022 bis 31.10.2022 statt und ist nun abgeschlossen.
Derzeit werden die Stellungnahmen bearbeitet.

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Verbandsversammlung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen mit den Gemeinden Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel, Steinhausen an der Rottum und der Stadt Ochsenhausen hat am 20. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Veranlassung

Im Gegensatz zum statisch wirksamen Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan ein dynamischer Plan, der fortzuschreiben ist, soweit dies durch veränderte Planungsgrundlagen erforderlich wird. Gründe für die Einleitung des Verfahrens sind:

  • Die Forderung des Landratsamts Biberach und des Regierungspräsidiums Tübingen, bei den aktuellen vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren für Solarparks in der Gemeinde Gutenzell-Hürbel, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren anzupassen und zu ändern, da sich diese nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickeln.
  • Die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen in Ochsenhausen – Mittelbuch. Die Ausweisung erfolgt bilanzneutral durch den Verzicht auf bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen in Ochsenhausen und Mittelbuch.
  • Die Ausweisung von insgesamt 32,16ha neuen gewerblichen Bauflächen im Bereich Längenmoos in Ochsenhausen, deren Darstellung größtenteils aus dem Regionalplan entnommen worden ist.
  • Ferner ist beabsichtigt im Bereich der Gesamtgemeinde Ochsenhausen insgesamt 11 Einrichtungen zur Hochwasserrückhaltung auszuweisen.
  • Für die Erzeugung regenerativer Energien sollen in Ochsenhausen - Mittelbuch auf ca. 0,93ha und in Gutenzell-Hürbel auf weiteren 58.23ha Photovoltaikanlagen sowie eine Biogasanlage auf Gemarkung Oberstetten auf einer Fläche von 1,44 ha entstehen.
  • In Erlenmoos soll für den Bau eines neuen DRK-Rettungswache eine Fläche für Gemeinbedarf und in deren Anschluss eine Fläche für Wohnbebauung für das Personal der Rettungswache ausgewiesen werden
  • Ebenfalls eine Fläche für Gemeinbedarf soll in Steinhausen an der Rottum für eine Schulerweiterung ausgewiesen werden.
  • In Zuge des Verfahrens werden auch Flächen, die im rechtskräftigen FNP 2025 noch als Erweiterungsflächen ausgewiesen waren, und für die zwischenzeitlich rechtskräftige Bebauungspläne vorliegen bzw. die bebaut worden sind, in Bestandsflächen umgewandelt.
 

Sitzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen am Dienstag, 09.04.2024

Die nächste Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen findet am Dienstag, 09.04.2024, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Ochsenhausen statt.

Die Unterlagen zu Sitzung werden ab 28.03.2024 im Ratsinformationssystem der Stadt Ochsenhausen bereitgestellt.

https://ochsenhausen.ris-portal.de/web/ratsinformation/sitzungen

 

Öffentliche Auslegung und Hörung der Träger öffentlicher Belange vom 06.05. bis 14.06.2024

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen hat am 09.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 gebilligt (Stand aktuell: 27.02.2024) und gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Flächennutzungsplan ist ein dynamischer Plan, der fortzuschreiben ist, wenn dies durch veränderte Planungsgrundlagen oder Zielsetzungen erforderlich ist. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn zusätzliche Entwicklungsflächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden sollen.

Die Notwendigkeit, ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchzuführen, ergibt sich auch aus der Forderung des Landratsamtes Biberach und des Regierungspräsidiums Tübingen bei aktuellen Bebauungsplanverfahren, die nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt sind. Der Flächennutzungsplan ist in diesen Fällen im Parallelverfahren zu den konkreten Bauleitplanverfahren zu ändern.

Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zudem auch Flächen, die im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan noch als Entwicklungsflächen dargestellt waren, und für die zwischenzeitlich rechtskräftige Bebauungspläne vorliegen, bzw. die bebaut worden sind, in Bestandsflächen überführt.

Der Entwurf zur 4. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht wird vom

06.05.2024 bis 14.06.2024 (je einschließlich)

im Stadtbauamt Ochsenhausen, Marktplatz 31,
im Rathaus der Gemeinde Erlenmoos, Biberacher Straße 11,
im Rathaus der Gemeinde Gutenzell-Hürbel, Kirchberger Straße 8,
im Rathaus der Gemeinde Steinhausen an der Rottum, Ehrensberger Straße 13

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.

Ochsenhausen, 24.04.2024
Philipp Bürkle
Vorsitzender der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen

 

Die Unterlagen stehen außerdem hier zum Download bereit.

Inhaltsverzeichnis
Begründung
Abwägung
Gesamtplan
Blatt 01
Blatt 02
Blatt 03

Unterlagen Stadt Ochsenausen
Ochsenhausen
Längenmoos
Mittelbuch
Reinstetten
Wennedach
Laubach
Goppertshofen
Flächenveränderungen
Einzelbeschreibungen

Unterlagen Gemeinde Erlenmoos
Erlenmoos
Edenbachen
Oberstetten
Flächenveränderungen
Einzelberschreibungen

Unterlagen Gemeinde Gutenzell-Hürbel
Gutenzell
Hürbel
Flächenveränderungen
Einzelberschreibungen

Unterlagen Gemeinde Steinhausen
Steinhausen
Bellamont und Kemnat
Rottum
Hirschbronn
Flächenveränderungen
Einzelberschreibungen

Umweltbericht

Anlagen zum Umweltbericht
Anlage 1 Fläche 121
Anlage 2 Fläche 122
Anlage 3 Fläche 123
Anlage 4 Fläche 133
Anlage 5 Fläche 135
Anlage 6 Fläche 136
Anlage 7 Fläche 137
Anlage 8 Fläche 138
Anlage 9 Fläche 139
Anlage 10 Fläche 140
Anlage 11 Fläche 141
Anlage 12 Fläche 142
Anlage 13 Fläche 143 
Anlage 14 Fläche 144
Anlage 15 Fläche 145
Anlage 16 Fläche 146 u. 147
Anlage 17 Fläche 148
Anlage 18 Fläche 149
Anlage 19 Fläche 150
Anlage 20 Fläche 151
Anlage 21 Fläche 154
Anlage 22 Fläche 156
Anlage 23 Bewertungsmatrix
Anlage 24 Aufwertungsbeispiele

Solarleitplan Gutenzell-Hürbel
Textteil
Kartenteil

Starkregengefahrenkarte
Blatt 01
Blatt 02
Blatt 03

    

Infobereich