in Ochsenhausen an der Oberschwäbischen Barockstraße
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Informationen zu Ausschreibungen und Vergaben
In der neuen VOB/A 2019, gültig seit 01.03.2019 ist in § 20 Abs. 4 geregelt, dass die Vergabestellen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen ab 25.000,- € ohne Umsatzsteuer zu informieren haben (ex-ante-Transparenz).
Ferner regelt § 20 Abs. 3 der VOB/A 2019 auch Bekanntmachungspflichten von Auftragserteilungen (ex-post-Transparenz). Nach der Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000,- € und bei Freihändigen Vergaben ab 15.000,- € (jeweils ohne Umsatzsteuer) für die Dauer von 6 Monaten zu informieren.
Bekanntmachungspflichten von Auftragserteilungen bei Lieferleistungen sind in § 20 VOL/A geregelt.
Auftraggeber informieren über Vergaben nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten ab einem Auftragswert von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer.
Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Ankündigungen beschränkter Ausschreibungen und Informationen über vergebene Aufträge finden Sie unter nachfolgenden Links.