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Hochwassergefahrenkarten

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Hochwassergefahrenkarten

Über folgenden Link gelangen Sie direkt zu den Hochwassergefahrenkarten und erhalten weiterführende Informationen:

www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/hochwassergefahrenkarten


 Die Kommunen und das Land Baden-Württemberg haben bis 2015 Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für alle relevanten Gewässer erstellt. Sie liefern für über 11.000 km Gewässer konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen.

Somit sind sie die Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes sowie für Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen planen oder optimieren. Auch für die Kommunal- und Regionalplanung spielen die Gefahrenkarten eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, wichtige Retentionsräume zu schützen und neue Risiken durch zusätzliche Siedlungsflächen zu verhindern. Bereiche, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden, sind per Gesetz als „Überschwemmungsgebiete“ festgesetzt. Dort gelten gemäß Bundesrecht besondere Vorschriften für alle Nutzer dieser Flächen.


Anwendung für Bürgerinnen und Bürger

Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage

  • für die Verhaltensvorsorge (Informationswege, Fluchtwege und Räumungen);
  • für die Bauvorsorge durch angepasste Nutzung und hochwasserangepasste Bauweisen und -materialien bzw. Objektschutzmaßnahmen (z. B. die Abdichtung von Türen und Fenstern) sowie
  • für die sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nach den Gefahrenkarten in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, können sich Restriktionen bei der Nutzung der Grundstücke bis hin zum Bauverbot ergeben. Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und § 65 des Wassergesetzes Baden-Württemberg.

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