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Ochsenhausen
Ochsenhausen ist mit rund 9.300 Einwohnern zwar eine der kleineren Städte in Baden-Württemberg, aber dennoch sind unsere Besucher immer wieder erstaunt, was wir alles zu bieten haben.
Lebensqualität und Freizeitwert werden bei uns großgeschrieben. Als eine der Perlen der Oberschwäbischen Barockstraße ist das Kloster Ochsenhausen weit über die Grenzen unserer Region hinaus bekannt. Kunst, Kultur und eine herrliche Natur ringsum machen Ochsenhausen zu einer (er-)lebenswerten, pulsierenden Kleinstadt. Handel, Dienstleistung und Gastronomie sind stark ausgeprägt.
Die Bildungsmöglichkeiten reichen von der Grundschule bis zum Gymnasium und zur Landesakademie für die musizierende Jugend. Fachhochschulen in Biberach und Ravensburg und die Universität Ulm sind in greifbarer Nähe.
Die ärztliche Versorgung ist hervorragend; alle Ärzte sind am Ort. Das Freizeit- und Vereinsangebot lässt keine Wünsche offen und auch sportlich ist Ochsenhausen ganz auf der Höhe. So spielen die Tischtennisfreunde Liebherr Ochsenhausen in der Bundesliga ganz vorne mit.
Siechberg III – Verkauf eines Bauplatzes beginnt
I. Grundsätzliches
Das Baugebiet „Siechberg III“ umfasst 66 Bauplätze für Einfamilienhäuser, welche im Wege der Verlosung 2020 verkauft wurden. Einer dieser Bauplätze wurde zurückgegeben und soll nun erneut verkauft werden. Der Preis beträgt einheitlich für alle Plätze 217 €/qm. Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen (s.u. IV) stehen seit heute zum Download auf der Homepage der Stadt Ochsenhausen bereit (www.ochsenhausen.de).
II. Vergabeverfahren
Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 24.10.2023 wird der Bauplatz im Wege des Losverfahrens vergeben. Ort und Zeitpunkt der Verlosung werden noch bekanntgegeben. Es besteht keine Anwesenheitspflicht für den Bewerber.
Die Bewerbungsfrist endet am 01.12.2023. Die Bewerbung muss zu diesem Zeitpunkt nachweislich bei der Stadtverwaltung, Marktplatz 1, 88416 Ochsenhausen, eingegangen sein. Später abgegebene Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt. Bewerbungen können per Post abgegeben werden. Die Beweislast, dass der Antrag rechtzeitig eingegangen ist, liegt beim Antragsteller. Der Eingang wird von der Stadtverwaltung bestätigt.
Jeder zugelassene Bewerber erhält aus Datenschutzgründen eine Los-Nummer. Alle zugewiesenen Los-Nummern kommen am Tag der Verlosung in einen Lostopf. Der erste gezogene Bewerber erhält den Zuschlag.
Das Ergebnis der Verlosung und damit der Zuschlag des Bauplatzes an den/die Bewerber unterliegt nicht mehr der Entscheidung des Gemeinderates. Es erfolgt lediglich die Bekanntgabe im Gemeinderat.
III. Zulassungsvoraussetzungen und Bewerberkriterien
- Schutzgebühr:
Von jedem Bewerber wird ein Betrag in Höhe 2.000 € erhoben. Nur wer diese Zahlung innerhalb der Bewerbungsfrist, also bis spätestens 01.12.2023, auf das Konto der Stadt Ochsenhausen IBAN DE37 6545 0070 0000 6001 70 mit der Zweckbestimmung „Schutzgebühr“ entrichtet hat, nimmt an der Verlosung teil. Maßgebend ist der Zahlungseingang. Diese Schutzgebühr wird nur dann zurückerstattet, wenn der Bewerber kein Losglück hat. Kommt ein Kaufvertrag zustande, wird das eingezahlte Geld mit dem Kaufpreis verrechnet. - Finanzierungsnachweis:
Erforderlich ist die Vorlage eines Finanzierungsnachweises eines deutschen Kreditinstituts in Höhe von 500.000 € beim Bau eines Einfamilienhauses. Der Finanzierungsnachweis ist zusammen mit dem Bewerbungsbogen fristgerecht einzureichen. - Volljährigkeit:
Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein. - Einzelbewerbung/mehrere Bewerber:
Der Bewerber ist gleichzeitig auch der Erwerber und nur er wird ins Grundbuch eingetragen. Bewerben sich mehrere Personen auf den Bauplatz, gelten diese somit als ein Bewerber. Dies bedeutet, dass z.B. nicht verheiratete Paare sich nicht getrennt bewerben können. - Bewerbungsunterlagen:
Nur wenn die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Finanzierungsnachweis) vollständig vorliegen und auch die Schutzgebühr fristgerecht auf dem städtischen Konto eingegangen ist, kann der Bewerber am Losverfahren teilnehmen.
IV. Weitere Informationen
- Bewerbungsbogen
- Lageplan
- Anlage 1 – Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme am Losverfahren
- Anlage 2 – Losverfahren und Ablaufplan
- Anlage 3 – Wesentliche Regelungen des Kaufvertrages
Im Übrigen können auch der Bebauungsplan „Siechberg III“ und Textteile, sowie die Bodengutachten heruntergeladen werden unter:
Information
Das Stadtbauamt führt für alle bestehenden oder in Planung befindlichen Baugebiete Interessentenlisten. Gerne nehme wir Ihre Anfrage mit auf. Bitte lassen Sie uns hierzu dieses Datenblattausgefüllt zukommen.