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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Weltweit

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Funktionell
 

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell
 

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Ochsenhausen
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Wohngebiete Ochsenhausen

Hauptbereich

Ochsenhausen

Ochsenhausen ist mit rund 9.300 Einwohnern zwar eine der kleineren Städte in Baden-Württemberg, aber dennoch sind unsere Besucher immer wieder erstaunt, was wir alles zu bieten haben.

Lebensqualität und Freizeitwert werden bei uns großgeschrieben. Als eine der Perlen der Oberschwäbischen Barockstraße ist das Kloster Ochsenhausen weit über die Grenzen unserer Region hinaus bekannt. Kunst, Kultur und eine herrliche Natur ringsum machen Ochsenhausen zu einer (er-)lebenswerten, pulsierenden Kleinstadt. Handel, Dienstleistung und Gastronomie sind stark ausgeprägt.

Die Bildungsmöglichkeiten reichen von der Grundschule bis zum Gymnasium und zur Landesakademie für die musizierende Jugend. Fachhochschulen in Biberach und Ravensburg und die Universität Ulm sind in greifbarer Nähe.

Die ärztliche Versorgung ist hervorragend; alle Ärzte sind am Ort. Das Freizeit- und Vereinsangebot lässt keine Wünsche offen und auch sportlich ist Ochsenhausen ganz auf der Höhe. So spielen die Tischtennisfreunde Liebherr Ochsenhausen in der Bundesliga ganz vorne mit.

Siechberg III – Verkauf eines Bauplatzes beginnt

I. Grundsätzliches

Das Baugebiet „Siechberg III“ umfasst 66 Bauplätze für Einfamilienhäuser, welche im Wege der Verlosung 2020 verkauft wurden. Einer dieser Bauplätze wurde zurückgegeben und soll nun erneut verkauft werden. Der Preis beträgt einheitlich für alle Plätze 217 €/qm. Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen (s.u. IV) stehen seit heute zum Download auf der Homepage der Stadt Ochsenhausen bereit (www.ochsenhausen.de).

II. Vergabeverfahren

Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 24.10.2023 wird der Bauplatz im Wege des Losverfahrens vergeben. Ort und Zeitpunkt der Verlosung werden noch bekanntgegeben. Es besteht keine Anwesenheitspflicht für den Bewerber.

Die Bewerbungsfrist endet am 01.12.2023. Die Bewerbung muss zu diesem Zeitpunkt nachweislich bei der Stadtverwaltung, Marktplatz 1, 88416 Ochsenhausen, eingegangen sein. Später abgegebene Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt. Bewerbungen können per Post abgegeben werden. Die Beweislast, dass der Antrag rechtzeitig eingegangen ist, liegt beim Antragsteller. Der Eingang wird von der Stadtverwaltung bestätigt.

Jeder zugelassene Bewerber erhält aus Datenschutzgründen eine Los-Nummer. Alle zugewiesenen Los-Nummern kommen am Tag der Verlosung in einen Lostopf. Der erste gezogene Bewerber erhält den Zuschlag.

Das Ergebnis der Verlosung und damit der Zuschlag des Bauplatzes an den/die Bewerber unterliegt nicht mehr der Entscheidung des Gemeinderates. Es erfolgt lediglich die Bekanntgabe im Gemeinderat.

III. Zulassungsvoraussetzungen und Bewerberkriterien

  1. Schutzgebühr:
    Von jedem Bewerber wird ein Betrag in Höhe 2.000 € erhoben. Nur wer diese Zahlung innerhalb der Bewerbungsfrist, also bis spätestens 01.12.2023, auf das Konto der Stadt Ochsenhausen IBAN DE37 6545 0070 0000 6001 70 mit der Zweckbestimmung „Schutzgebühr“ entrichtet hat, nimmt an der Verlosung teil. Maßgebend ist der Zahlungseingang. Diese Schutzgebühr wird nur dann zurückerstattet, wenn der Bewerber kein Losglück hat. Kommt ein Kaufvertrag zustande, wird das eingezahlte Geld mit dem Kaufpreis verrechnet.
  2. Finanzierungsnachweis:
    Erforderlich ist die Vorlage eines Finanzierungsnachweises eines deutschen Kreditinstituts in Höhe von 500.000 € beim Bau eines Einfamilienhauses. Der Finanzierungsnachweis ist zusammen mit dem Bewerbungsbogen fristgerecht einzureichen.
  3. Volljährigkeit:
    Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein.
  4. Einzelbewerbung/mehrere Bewerber:
    Der Bewerber ist gleichzeitig auch der Erwerber und nur er wird ins Grundbuch eingetragen. Bewerben sich mehrere Personen auf den Bauplatz, gelten diese somit als ein Bewerber. Dies bedeutet, dass z.B. nicht verheiratete Paare sich nicht getrennt bewerben können.
  5. Bewerbungsunterlagen:
    Nur wenn die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Finanzierungsnachweis) vollständig vorliegen und auch die Schutzgebühr fristgerecht auf dem städtischen Konto eingegangen ist, kann der Bewerber am Losverfahren teilnehmen.

IV. Weitere Informationen

Im Übrigen können auch der Bebauungsplan „Siechberg III“ und Textteile, sowie die Bodengutachten heruntergeladen werden unter:

Information

Das Stadtbauamt führt für alle bestehenden oder in Planung befindlichen Baugebiete Interessentenlisten. Gerne nehme wir Ihre Anfrage mit auf. Bitte lassen Sie uns hierzu dieses Datenblattausgefüllt zukommen.

Infobereich