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Entwicklungskonzept Mittelbuch
Die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH wurde von der Stadtverwaltung im Frühjahr 2024 mit der Erstellung eines Entwicklungskonzepts für Mittelbuch beauftragt. Die zuständigen Projektleiter der Landsiedlung haben im Anschluss über Vor-Ort Begehungen eine Bestandsanalyse durchgeführt für die Gebäude, die für eine Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramm ländlicher Raum in Frage kommen. Die Bestandsanalyse beruht somit auf die äußere Inaugenscheinnahme der Gebäude. Die Maßnahmenplanung ist als Vorschlag der Projektbetreuung der Landsiedlung zu verstehen. Sowohl die Bestandsanalyse als auch die Maßnahmenplanung wird im Einzelfall bei einer geplanten Antragstellung im ELR-Programm im Detail aufgenommen und überprüft.
Im September 2024 wird die Stadtverwaltung einen Antrag zur Aufnahme von Mittelbuch in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum beim Regierungspräsidium Tübingen einreichen. Die Programmentscheidung über die Aufnahme fällt im Frühjahr 2025. Einen positiven Bescheid vorausgesetzt, könnten Einzelanträge z.B. aus der Bürgerschaft ab dem Frühjahr 2025 eingereicht werden zur unterjährigen Programmentscheidung aus Rückflussmitteln. Voraussetzung ist hierbei, dass eine Baugenehmigung bereits vorliegt. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ist begrenzt. Daher kommen nur besonders dringliche Projekte mit besonderer strukturellen Bedeutung für die unterjährige Programmentscheidung in Frage.
Zudem können nach dem positiven Bescheid über die Aufnahme von Mittelbuch in das ELR-Förderprogramm Einzelanträge für Projekte eingereicht werden für die reguläre Programmentscheidung beim Förderprogramm 2026. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht hierzu jährlich eine Ausschreibung für ein Jahresprogramm.
Förderschwerpunkte beim ELR sind
- Innenentwicklung / Wohnen
- Grundversorgung
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Arbeiten
Förderfähig sind strukturverbessernde Maßnahmen, die zu einer ganzheitlichen und nachhaltigen Strukturverbesserung führen und einen Beitrag zur Innenentwicklung und Stärkung der Ortskerne leisten. Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung / Wohnen kann man Förderanträge stellen für historische Gebäude sowie für Gebäude der 1960er und 1970er Jahre in der definierten Ortslage sowie historische Einzelhofanlagen und Weiler (Baujahr vor 1945). Neubauten sind nur noch förderfähig, wenn sie in Holzbauweise ausgeführt werden. Der zuständige Sachbearbeiter der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, Ralf Flinspach, unterstützt bei der Erstellung der Förderanträge. Interessenten werden gebeten, in jedem Fall zuerst mit der Stadtverwaltung, Frau Schmid, {$lang_icon_phone}: 07352 9220-65; E-Mail, Kontakt aufzunehmen. Bis spätestens 30.09.2024 müssen die Förderanträge vollständig über die Stadtverwaltung beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht werden. Daher empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung bzw. mit Herrn Flinspach von der Landsiedlung spätestens bis zum Frühsommer 2025 für die Programmentscheidung 2026.
Zielkonzept
Entwicklungskonzept Mittelbuch Bericht September 2024
Bestandsanalyse
Plan „Entwicklungskonzept Mittelbuch Bestandsanalyse“
Maßnahmenplanung
Plan „Entwicklungskonzept Mittelbuch Maßnahmenplanung“
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sind abrufbar im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/