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Förderzuschuss der Stadt Ochsenhausen für neue PV-Anlagen

icon.crdate09.04.2024

Der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen hat beschlossen, das Förderprogramm für neu errichtete und stationäre PV-Anlagen sowie Mini-Solaranlagen fortzuführen. Die Fördersätze betragen bei Mini-Solaranlagen 100 Euro je Wohneinheit, bei anderen PV-Anlagen 50 Euro je kWp, maximal jedoch 500 Euro. Der Zuschuss wird nur gewährt, solange entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind. Förderanträge können ab sofort wieder eingereicht werden.

Der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen hat beschlossen, das Förderprogramm für neu errichtete und stationäre PV-Anlagen sowie Mini-Solaranlagen fortzuführen. Die Fördersätze betragen bei Mini-Solaranlagen 100 Euro je Wohneinheit, bei anderen PV-Anlagen 50 Euro je kWp, maximal jedoch 500 Euro. Der Zuschuss wird nur gewährt, solange entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind.
Förderanträge können ab sofort wieder eingereicht werden. Der Förderantrag kann erst nach der Beauftragung eines Fachbetriebs gestellt werden. Dem Antrag muss eine Auftragsbestätigung des Fachbetriebs beiliegen, die nicht vor dem 12.04.2024 ausgestellt wurde. Auf der Auftragsbestätigung müssen die Kosten für die Anlage ersichtlich sein, da eine Auszahlung der Fördersumme nur möglich ist, wenn nachweislich Kosten für das Projekt entstanden sind.
Das Antragsformular und ein Informationsblatt mit den Förderbedingungen ist zu den regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung beim Bürgerbüro im Rathaus oder beim Stadtbauamt, Marktplatz 31, 88416 Ochsenhausen, erhältlich. Beide Dokumente stehen auch unter der Rubrik Wirtschaft/Umwelt - Energiestadt Ochsenhausen zum Download bereit. Dazu bitte hier klicken.

Außerdem stehen Fördergelder bereit für Beratungsleistungen zum Mieterstrommodell für Wohnanlagen in Ochsenhausen. Die Beratung muss durch eine qualifizierte Fachberatungsstelle erfolgen. Bei Interesse zu dieser Förderung bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem Stadtbauamt (Fr. Schmid, {$lang_icon_phone}: 07352 9220-65), um die Förderfähigkeit der geplanten Beratung und die erforderlichen Nachweise abzustimmen.