in Ochsenhausen an der Oberschwäbischen Barockstraße
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Information
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Sommer 2016 wurde Ochsenhausen, seine Teilorte und der Landkreis Biberach von zwei schweren Unwettern am 29.05. und am 24.06. getroffen. Die starken Regenfälle und die dadurch ausgelösten Wassermengen haben zu großen Zerstörungen geführt und viele Privatpersonen schwer getroffen. Angesichts des wandelnden Klimas werden statistisch gesehen weitere Unwetter in kürzeren Abständen auftreten.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die Ihnen helfen, sich und Ihr Eigentum zu sichern.
Gerne steht Ihnen die Stadtverwaltung bei Fragen zum Selbstschutz oder kommunalen Maßnahmen zur Seite.
Links zum Thema:
Hochwassergefahrenkarten
Über folgenden Link gelangen Sie direkt zu den Hochwassergefahrenkarten und erhalten weiterführende Informationen:
www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/hochwassergefahrenkarten
Die Kommunen und das Land Baden-Württemberg haben bis 2015 Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für alle relevanten Gewässer erstellt. Sie liefern für über 11.000 km Gewässer konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen.
Somit sind sie die Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes sowie für Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen planen oder optimieren. Auch für die Kommunal- und Regionalplanung spielen die Gefahrenkarten eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, wichtige Retentionsräume zu schützen und neue Risiken durch zusätzliche Siedlungsflächen zu verhindern. Bereiche, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden, sind per Gesetz als „Überschwemmungsgebiete“ festgesetzt. Dort gelten gemäß Bundesrecht besondere Vorschriften für alle Nutzer dieser Flächen.
Anwendung für Bürgerinnen und Bürger
Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage
- für die Verhaltensvorsorge (Informationswege, Fluchtwege und Räumungen);
- für die Bauvorsorge durch angepasste Nutzung und hochwasserangepasste Bauweisen und -materialien bzw. Objektschutzmaßnahmen (z. B. die Abdichtung von Türen und Fenstern) sowie
- für die sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nach den Gefahrenkarten in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, können sich Restriktionen bei der Nutzung der Grundstücke bis hin zum Bauverbot ergeben. Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und § 65 des Wassergesetzes Baden-Württemberg.
Starkregengefahrenkarten
Die Starkregenereignisse im Juni 2016 waren Anlass für die Stadt Ochsenhausen, ein Handlungskonzept zur Risikominimierung von Folgeschäden der Überflutungsereignisse für das gesamte Gemeindegebiet zu erarbeiten. Dazu wurde ein Planungsbüro, zur Erstellung der Starkregengefahrenkarten beauftragt. Die Pläne wurden inzwischen verifiziert, sprich an den örtlichen Gegebenheiten überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Im Gegensatz zu den Hochwassergefahrenkarten, in denen Überflutungsflächen bis zum HQ 100 rechtlich festgesetzt sind, dienen die Starkregengefahrenkarten in erster Linie der Information. Sie entwickeln keine rechtliche Verpflichtung, sondern legen dar, was zum Schutz gegen Hochwasser getan werden kann. Denn nach dem Wassergesetz obliegt es auch jedem Einzelnen, sein Anwesen bestmöglich vor Hochwasser zu schützen.
Bei den Starkregengefahrenkarten werden drei unterschiedliche Regenintensitäten in einem Bereich betrachtet und deren Folgen mit Überflutungsflächen und –tiefen dargestellt:











