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Hauptbereich
Einleitung
Der Lärmaktionsplan ist mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben.
Die letzte Fortschreibung des Lärmaktionsplans Ochsenhausen wurde im Juli 2021 beschlossen. Im Anschluss wurde der Verkehrslärm neu berechnet und die Möglichkeiten weiterer lärmmindernder Maßnahmen geprüft. Im Oktober 2022 hat der Gemeinderat unter anderem beschlossen, eine Ausweitung der Tempo-30-Zone nachts auf Teile der Biberacher Straße auszuweiten. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde liegt vor und ist umgesetzt.
Verfahrensstand
Am 14.05.2024 hat der Gemeinderat den Auftrag zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans Ochsenhausen vergeben.
Am 19.11.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen von den Untersuchungsergebnissen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans Ochsenhausen Kenntnis genommen. Als weitere Maßnahme zur Verbesserung der Lärmsituation im Baugebiet „Kreuzhalde“ wurde die Erweiterung der Tempo-70-Zone bis zur Gemeindegrenze Erlenmoos angestrebt. Die ggf. erforderlichen Untersuchungen können beauftragt werden. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit sowie betroffene Träger der öffentlichen Belange an der Planung zu beteiligen.
Öffentliche Auslegung und Hörung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf vom 20.11.2024 vom 30.12.2024 bis 31.01.2025
Maßnahmen
siehe Beschlussfassung vom 19.11.2024