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ELR-Ausschreibung im Jahr 2026

Hauptbereich

Ausschreibung Jahresprogramm 2026

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.

Zuwendungsempfänger können auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Antragsverfahren

Anträge für das Förderprogramm können ausschließlich über die Gemeinde eingereicht werden. Diese leitet positiv bewertete private Projekte weiter. Die notwendigen Unterlagen für private Projekte müssen bis spätestens 29. August 2025 bei der Stadtverwaltung vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an

Alina Reich
{$lang_icon_phone}: 07352 9220-64
E-Mail schreiben

um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Infobereich