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Ausschreibung Jahresprogramm 2027
Das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wurde am 05.06.2026 im OAZ veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Antragsverfahren
Anträge für das Förderprogramm müssen bis zum 28.08.2026 über die Gemeinde eingereicht werden.
Diese leitet positiv bewertete private Projekte weiter. Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnt, so wenden Sie sich an
Alina Reich
{$lang_icon_phone}: 07352 9220-64
E-Mail schreiben
um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR - ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Strukturverbesserung ländlich geprägter Orte in ihrer Gesamtheit. Besonderes Gewicht hat die Stärkung des Ortskerns. Ziel ist es, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln. Über das ELR können private Einzelmaßnahmen und strukturverbessernde Maßnahmen gefördert werden.
Es gelten folgende Förderschwerpunkte, Maßnahmen und Fördersätze:
Wohnen/Innenentwicklung
Hier werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig.Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Arbeiten
Hier werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
Grundversorgung
Hier steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Die Aufnahme privater Maßnahmen in das Programm setzt eine vorherige Beratung und einen Antrag voraus.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Entwicklungskonzept Mittelbuch
Die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH wurde von der Stadtverwaltung im Frühjahr 2024 mit der Erstellung eines Entwicklungskonzepts für Mittelbuch beauftragt. Die zuständigen Projektleiter der Landsiedlung haben im Anschluss über Vor-Ort Begehungen eine Bestandsanalyse durchgeführt für die Gebäude, die für eine Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramm ländlicher Raum in Frage kommen. Die Bestandsanalyse beruht somit auf die äußere Inaugenscheinnahme der Gebäude. Die Maßnahmenplanung ist als Vorschlag der Projektbetreuung der Landsiedlung zu verstehen. Sowohl die Bestandsanalyse als auch die Maßnahmenplanung wird im Einzelfall bei einer geplanten Antragstellung im ELR-Programm im Detail aufgenommen und überprüft.
Förderschwerpunkte beim ELR sind
- Innenentwicklung/Wohnen
- Grundversorgung
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Arbeiten
Förderfähig sind strukturverbessernde Maßnahmen, die zu einer ganzheitlichen und nachhaltigen Strukturverbesserung führen und einen Beitrag zur Innenentwicklung und Stärkung der Ortskerne leisten. Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen kann man Förderanträge stellen für historische Gebäude sowie für Gebäude der 1960er und 1970er Jahre in der definierten Ortslage sowie historische Einzelhofanlagen und Weiler (Baujahr vor 1945). Neubauten sind nur noch förderfähig, wenn sie in Holzbauweise ausgeführt werden.
Der zuständige Sachbearbeiter der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, Ralf Flinspach, unterstützt bei der Erstellung der Förderanträge. Interessenten werden gebeten, in jedem Fall zuerst mit der Stadtverwaltung, Frau Reich, {$lang_icon_phone}: 07352 9220-64; E-Mail, Kontakt aufzunehmen.
Zielkonzept
Entwicklungskonzept Mittelbuch Bericht September 2024 (PDF-Dokument, 2,35 MB, 18.09.2024)
Bestandsanalyse
Plan „Entwicklungskonzept Mittelbuch Bestandsanalyse“ (PDF-Dokument, 6,84 MB, 19.07.2024)
Maßnahmenplanung
Plan „Entwicklungskonzept Mittelbuch Maßnahmenplanung“ (PDF-Dokument, 3,52 MB, 19.07.2024)
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sind hier abrufbar.











