in Ochsenhausen an der Oberschwäbischen Barockstraße
Hauptbereich
Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Ochsenhausen
Derzeit herrscht eine hohe Dynamik im Blick auf den Ausbau erneuerbarer Energien. Zielsetzung des Landes Baden-Württemberg ist es, bis zum Jahr 2050 insgesamt 50 Prozent weniger Endenergie zu verbrauchen, davon 80 Prozent aus erneuerbaren Energien zu beziehen und 90 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 auszustoßen. Hierfür spielt Solarenergie eine wichtige Rolle. Drei zentrale Punkte sind hier besonders zu beachten. Dies ist zum einen der zeitliche Aspekt, konkret die Ausbaugeschwindigkeit der in den nächsten Jahren durch Elektromobilität und weitere Faktoren stark steigende Strombedarf, weiter die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern wie auch das Erreichen der Klimaziele. Die Stadtverwaltung wie auch der Gemeinderat haben sich intensiv mit der Thematik befasst, wie eine umweltfreundliche und unabhängige Energieversorgung möglich sein kann. Im Zuge dessen wurde das Thema Freiflächenphotovoltaikanlagen näher betrachtet und beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
Im Interessenbekundungsverfahren können sich Flächeneigentümer bzw. entsprechende
Projektentwickler mit einer Fläche und einer entsprechenden Realisierungskonzeption bei der Stadt Ochsenhausen bewerben. Die eingehenden Interessenbekundungen werden
entsprechend aufbereitet und dem Gemeinderat vorgestellt. Grundlage einer Bewertung sind die vom Gemeinderat erarbeiteten Kriterien sowie der Leitfaden des Landkreises Biberach „Freiflächen-Photovoltaik | Die Standortfrage“.
Ziel des Interessenbekundungsverfahren ist auch das Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürger und die Auswahl der besten Projekte im Bereich der Freiflächenanlagen.
Reichen Sie Ihre Unterlagen bitte bis zum 7. August 2023 beim
Stadtbauamt Ochsenhausen
Marktplatz 31
88416 Ochsenhausen
oder per E-Mail an stadtbauamt(@)ochsenhausen.de ein.
Aus dem Interessenbekundungsverfahren heraus können keine Ansprüche auf die Aufstellung der entsprechend erforderlich werdenden bauleitplanerischen Änderungsverfahren bzw. auf die Genehmigungsfähigkeit abgeleitet werden. Damit die Fläche geprüft werden kann, sollen die einzureichenden Unterlagen im Sinne einer Projektbeschreibung nach Möglichkeit die folgenden Angaben enthalten:
- Angaben zum Investor
- Angaben zu den Eigentümern und betroffenen Landwirten
- Lage, Flächenumgriff, ggf. Bauabschnitte
- Geplante Leistung
- geplanter Anschlusspunkt (Stellungnahme Netzbetreiber)
- Fachliche Stellungnahme bei Betroffenheit von Prüfkriterien
Wir bedanken uns bereits jetzt für das Interesse der Bürgerschaft zum Thema Freiflächenphotovoltaik.
Andreas Denzel
Bürgermeister
Kriterienkatalog
Für das Auswahlverfahren werden die folgenden Kriterien und Gebietskategorien festgesetzt:
- Ausschlussgebiete
- Gebiete für Naturschutz und Landschaftspflege
- Biotope
- Biotopverbund
- Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz
- Vorranggebiete für Rohstoffabbau
- Naturdenkmale
- Gewässer
- Waldflächen inkl. eines Abstands von 30m
- Es soll ein Mindestabstand zur Bebauung eingehalten werden
- Flächen im Flächennutzungsplan, die bereits für andere Nutzung vorgesehen sind
- Abwägungsgebiete
- Gebiete für Erholung
- Regionale Grünzüge
- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft
- Örtliche Kriterien
- Einsehbarkeit/Landschaftsbild/ Nähe zu Denkmalen
- Artenschutz
- Pflegekonzeption/ Ökologie
- Agri-Photovoltaik
- Mehrfachnutzung soll dargestellt werden
- Beteiligungsmöglichkeit bei gewerblichen Antragstellern für Bürgerinnen und Bürgern und für die Kommune
- Es soll dargelegt werden, wie die Beteiligung aussieht
Kriterienkatalog Freiflächen-PV