Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Zur Suche,
Zur Inhaltsübersicht,
,

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bannerbild Stellenausschreibung
Herzlich Willkommen

Sehen Sie sich auch unsere Stellenangebote an!

Banner
Herzlich Willkommen

in Ochsenhausen an der Oberschwäbischen Barockstraße

Banner
Herzlich Willkommen

in Ochsenhausen an der Oberschwäbischen Barockstraße

Banner
Herzlich Willkommen

in Ochsenhausen an der Oberschwäbischen Barockstraße

Banner
Herzlich Willkommen

in Ochsenhausen an der Oberschwäbischen Barockstraße

Vorlesen
Lebenslagen

Hauptbereich

Wohnungswechsel

 

Wenn Sie umziehen, Ihre alte Wohnung aber behalten, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnung(en) tatsächlich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen ist Ihre Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können also eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

 

Vertiefende Informationen

 

Lebenslage "Umzug"

 

Rechtsgrundlage

 

§ 21 BMG

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 27.01.2023 freigegeben.

 

Infobereich