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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Landtagswahl 2026

Hauptbereich

Landtagswahl am 8. März 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.

Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes und oberstes Organ der politischen Willensbildung. Die Abgeordneten entscheiden als Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes über politische Fragen, wählen die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, sie beschließen Gesetze und den Landeshaushalt, kontrollieren die vollziehende Gewalt (Exekutive). Dabei sind Volksvertreterinnen und Volksvertreter nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt.

Allgemeine Informationen

Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten ab 4. Februar zugestellt.

Bei der Landtagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten (8. Dezember 2025) im Land Baden-Württemberg eine Wohnung innehaben. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Landtagswahl ist ferner, dass Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte, die am 25. Januar (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Ochsenhausen haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Ochsenhasuen eingetragen. Sie erhalten zwischen dem 4. Februar und spätestens bis 15. Februar per Post ihre Wahlbenachrichtigung.

Zuzug nach Ochsenhausen
Wahlberechtigte, die zwischen dem 25. Januar und dem 15. Februar nach Ochsenhausen ziehen und hier ihre Hauptwohnung anmelden, bleiben im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen, bekommen also an ihre bisherige Adresse ihre Wahlbenachrichtigung geschickt. Wer trotzdem in Ochsenhausen wählen möchte, muss bis spätestens 15. Februar einen Antrag stellen. Das Antragsformular kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Wahlstelle im Bürgerbüro, Bahnhofstraße 11, abgeholt werden und muss bis spätestens 15. Februar wieder dort eingehen. Nach dem 15. Februar bleiben Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen, können also nur dort ins Wahllokal, beziehungsweise dort Briefwahl beantragen.

Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Zieht eine wahlberechtigte Person innerhalb Ochsenhausens um, ändert sich der Wahlbezirk nicht. Die Wahlbenachrichtigung wurde dann an die Adresse gesendet, für die die Person am 25. Januar gemeldet war. In diesem Fall kann es vorkommen, dass die Wahlbenachrichtigung nicht mehr zugestellt werden kann. Auch wenn ein Nachsendeauftrag besteht, werden nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungen an die Stadtverwaltung zurückgeschickt. Personen, die innerhalb Ochsenhausens umziehen und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich daher mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen.

Wegzug aus Ochsenhausen
Wahlberechtigte, die nach dem 25. Januar in eine andere Gemeinde des Landes Baden-Württemberg ziehen, bleiben im Wählerverzeichnis der Stadt Ochsenhausen eingetragen, es sei denn, sie beantragen bis 15. Februar an ihrem neuen Wohnort, ins dortige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

Wahllokale
Die Wahlbenachrichtigung informiert über die Eintragung ins Wählerverzeichnis und darüber, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Bitte prüfen diese Angaben genau. Folgende Wahllokale sind eingerichtet:

Ochsenhausen:

  • Feuerwehrgerätehaus Ochsenhausen, Großer Lehrsaal, Sankt-Florian-Straße 40
  • Grundschule Ochsenhausen, Jahnstraße 4
  • Dr.-Hans-Liebherr-Halle, Foyer, Riedstraße 44

Mittelbuch:

  • Dorfhaus Mittelbuch, Sitzungssaal, Dürnachstraße 4

Reinstetten:

  • Dorfhaus Reinstetten, Sitzungssaal, Sankt-Urban-Weg 10

Laubach:

  • Kindergarten Laubach, Martinusweg 1

Briefwahl
Wer am Wahltag verreist ist oder keine Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahl beantragen. Am einfachsten geht dies mit dem Antrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Dort ist auch ein QR-Code abgedruckt, mit dem über Mobilgeräte wie Smartphone oder Tablet Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Information:
Fragen zur Landtagswahl beantwortet die Wahlstelle der Stadt Ochsenhausen:
Ulrike Bosch
{$lang_icon_phone}: 07352 9220-21
E-Mail schreiben

Zulassung der Wahlvorschläge für den Wahlkreis 66 Biberach

Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 66 Biberach hat in seiner Sitzung am 9. Januar 2026 über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Der Kreiswahlausschuss setzt sich aus dem Kreiswahlleiter Mario Glaser und sechs Beisitzenden zusammen, die von den Parteien im Verhältnis der bei der letzten Landtagswahl im Wahlkreis erreichten Stimmen vorgeschlagen wurden.

Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme). Der Landeswahlausschuss entscheidet über Parteizulassungen und die Zulassung der Landeslisten der Parteien (Zweitstimme). Für die Landtagswahl am 8. März 2026 haben die Mitglieder des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 66 Biberach neun Kreiswahlvorschläge von Parteien mit ihren Bewerberinnen und Bewerbern zur Wahl zugelassen.

Die Kreiswahlvorschläge waren bis zum 23. Dezember 2025, 18 Uhr, beim Kreiswahlleiter einzureichen. Der Ausschuss überprüfte die Kreiswahlvorschläge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Parteien, die derzeit weder im Bundestag noch in einem Landtag vertreten sind, mussten mindestens 150 gültige Unterstützungsunterschriften vorlegen. Der Kreiswahlausschuss stellte fest, dass die Wählbarkeitsvoraussetzungen bei allen neun Bewerberinnen und Bewerbern gegeben waren.

Aufgrund der vorgenommenen Überprüfung haben die Mitglieder des Kreiswahlausschusses die folgenden neun fristgerecht eingereichten Kreiswahlvorschläge der Parteien zur Wahl im Wahlkreis 66 Biberach zugelassen:

Nr.

Partei / Kennwort

Name

Beruf

Geburtsjahr/
-ort

Wohnort

1

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Berat Gürbüz

Student der Kultur- und Politikwissenschaft

2002, Biberach an der Riß

Warthausen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Ersatz:
Birgit Gnoyke

Gymnasiallehrerin

1963, Hüls

Schwendi

2

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Thomas Dörflinger

Landtagsabgeordneter,
Dipl.-Betriebswirt (FH)

1969, Laupheim

Ummendorf

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Ersatz:
Alexander Wenger

Vertriebsmitarbeiter

1999, Laupheim

Mietingen

3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Simon Özkeleş

Koch, Verwaltungsfachangestellter

1994, Biberach an der Riß

Ummendorf

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ersatz:
Laura Thiem

Sozialarbeiterin

1997, Laupheim

Laupheim

4

Freie Demokratische Partei (FDP)

Oliver Lukner

Geschäftsführer

1970, Laupheim

Biberach an der Riß

Freie Demokratische Partei (FDP)

Ersatz:
Luca Thoma

Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

2004, Illertissen

Ochsenhausen

5

Alternative für Deutschland (AfD)

Paula Gulde

Außenhandelskauffrau

1960, Riedlingen

Riedlingen

Alternative für Deutschland (AfD)

Ersatz:
Bernd Himmelsbach

Energieelektroniker

1973, Freiburg im Breisgau

Burgrieden

6

Die Linke (Die Linke)

Jasmin Weber

Versicherungskauffrau

1996, Ehingen (Donau)

Laupheim

Die Linke (Die Linke)

Ersatz:
Fidelis Bittner

Bauhelfer im Zimmererhandwerk

2006, Biberach an der Riß

Biberach an der Riß

7

FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

Reinhold Bopp

Landwirtschaftsmeister

1960, Ersingen

Attenweiler

12

Volt Deutschland (Volt)

Karolin Werkmann

Controllerin

1999, Riedlingen

Uttenweiler

22

Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Samuel Schmid

IT-Systemadministrator

1991, Saulgau

Biberach an der Riß

Nur die vom Kreiswahlausschuss zugelassenen Kreiswahlvorschläge erscheinen als Direktkandidatinnen und Direktkandidaten auf dem Stimmzettel des Wahlkreises 66 Biberach (Erststimme) mit der ihnen landeseinheitlich zugewiesenen Nummer. Da nach Ablauf der Beschwerdefrist am 12. Januar 2026 keine Beschwerden eingegangen sind, gelten die zugelassenen Kreiswahlvorschläge als bestätigt.

Die amtliche Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 66 erfolgt am 13.01.2026 auf der Homepage des Landratsamts Biberach.  

Hintergrund

Der Landkreis Biberach bildet mit folgenden Gemeinden den Wahlkreis 66 Biberach:
Achstetten, Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Attenweiler, Bad Buchau, Bad Schussenried, Betzenweiler, Biberach an der Riß, Burgrieden, Dürmentingen, Dürnau, Eberhardzell, Erlenmoos, Ertingen, Gutenzell-Hürbel, Hochdorf, Ingoldingen, Kanzach, Langenenslingen, Laupheim, Maselheim, Mietingen, Mittelbiberach, Moosburg, Ochsenhausen, Oggelshausen, Riedlingen, Schemmerhofen, Schwendi, Seekirch, Steinhausen an der Rottum, Tiefenbach, Ummendorf, Unlingen, Uttenweiler, Wain und Warthausen.

Die Gemeinden Berkheim, Dettingen an der Iller, Erolzheim, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Tannheim und Rot an der Rot sind an den Wahlkreis 68 Wangen angegliedert.

 

Briefwahl

Wer am Wahltag verreist ist oder keine Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahl beantragen. Am einfachsten geht dies mit dem Antrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Dort ist auch ein QR-Code abgedruckt, mit dem über Mobilgeräte wie Smartphone oder Tablet Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Sie können auch über den folgenden Link Ihre Briefwahlunterlagen anfordern: Bitte hier klicken.

Infobereich