in Ochsenhausen an der Oberschwäbischen Barockstraße
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Landtagswahl am 8. März 2026
Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes und oberstes Organ der politischen Willensbildung. Die Abgeordneten entscheiden als Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes über politische Fragen, wählen die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, sie beschließen Gesetze und den Landeshaushalt, kontrollieren die vollziehende Gewalt (Exekutive). Dabei sind Volksvertreterinnen und Volksvertreter nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.
Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt.
Allgemeine Informationen
Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten ab 4. Februar zugestellt.
Bei der Landtagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten (8. Dezember 2025) im Land Baden-Württemberg eine Wohnung innehaben. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Landtagswahl ist ferner, dass Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte, die am 25. Januar (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Ochsenhausen haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Ochsenhasuen eingetragen. Sie erhalten zwischen dem 4. Februar und spätestens bis 15. Februar per Post ihre Wahlbenachrichtigung.
Zuzug nach Ochsenhausen
Wahlberechtigte, die zwischen dem 25. Januar und dem 15. Februar nach Ochsenhausen ziehen und hier ihre Hauptwohnung anmelden, bleiben im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen, bekommen also an ihre bisherige Adresse ihre Wahlbenachrichtigung geschickt. Wer trotzdem in Ochsenhausen wählen möchte, muss bis spätestens 15. Februar einen Antrag stellen. Das Antragsformular kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Wahlstelle im Bürgerbüro, Bahnhofstraße 11, abgeholt werden und muss bis spätestens 15. Februar wieder dort eingehen. Nach dem 15. Februar bleiben Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen, können also nur dort ins Wahllokal, beziehungsweise dort Briefwahl beantragen.
Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Zieht eine wahlberechtigte Person innerhalb Ochsenhausens um, ändert sich der Wahlbezirk nicht. Die Wahlbenachrichtigung wurde dann an die Adresse gesendet, für die die Person am 25. Januar gemeldet war. In diesem Fall kann es vorkommen, dass die Wahlbenachrichtigung nicht mehr zugestellt werden kann. Auch wenn ein Nachsendeauftrag besteht, werden nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungen an die Stadtverwaltung zurückgeschickt. Personen, die innerhalb Ochsenhausens umziehen und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich daher mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen.
Wegzug aus Ochsenhausen
Wahlberechtigte, die nach dem 25. Januar in eine andere Gemeinde des Landes Baden-Württemberg ziehen, bleiben im Wählerverzeichnis der Stadt Ochsenhausen eingetragen, es sei denn, sie beantragen bis 15. Februar an ihrem neuen Wohnort, ins dortige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
Wahllokale
Die Wahlbenachrichtigung informiert über die Eintragung ins Wählerverzeichnis und darüber, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Bitte prüfen diese Angaben genau. Folgende Wahllokale sind eingerichtet:
Ochsenhausen:
- Feuerwehrgerätehaus Ochsenhausen, Großer Lehrsaal, Sankt-Florian-Straße 40
- Grundschule Ochsenhausen, Jahnstraße 4
- Dr.-Hans-Liebherr-Halle, Foyer, Riedstraße 44
Mittelbuch:
- Dorfhaus Mittelbuch, Sitzungssaal, Dürnachstraße 4
Reinstetten:
- Dorfhaus Reinstetten, Sitzungssaal, Sankt-Urban-Weg 10
Laubach:
- Kindergarten Laubach, Martinusweg 1
Briefwahl
Wer am Wahltag verreist ist oder keine Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahl beantragen. Am einfachsten geht dies mit dem Antrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Dort ist auch ein QR-Code abgedruckt, mit dem über Mobilgeräte wie Smartphone oder Tablet Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Information:
Fragen zur Landtagswahl beantwortet die Wahlstelle der Stadt Ochsenhausen:
Ulrike Bosch
{$lang_icon_phone}: 07352 9220-21
E-Mail schreiben
Zulassung der Wahlvorschläge für den Wahlkreis 66 Biberach
Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 66 Biberach hat in seiner Sitzung am 9. Januar 2026 über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Der Kreiswahlausschuss setzt sich aus dem Kreiswahlleiter Mario Glaser und sechs Beisitzenden zusammen, die von den Parteien im Verhältnis der bei der letzten Landtagswahl im Wahlkreis erreichten Stimmen vorgeschlagen wurden.
Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme). Der Landeswahlausschuss entscheidet über Parteizulassungen und die Zulassung der Landeslisten der Parteien (Zweitstimme). Für die Landtagswahl am 8. März 2026 haben die Mitglieder des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 66 Biberach neun Kreiswahlvorschläge von Parteien mit ihren Bewerberinnen und Bewerbern zur Wahl zugelassen.
Die Kreiswahlvorschläge waren bis zum 23. Dezember 2025, 18 Uhr, beim Kreiswahlleiter einzureichen. Der Ausschuss überprüfte die Kreiswahlvorschläge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Parteien, die derzeit weder im Bundestag noch in einem Landtag vertreten sind, mussten mindestens 150 gültige Unterstützungsunterschriften vorlegen. Der Kreiswahlausschuss stellte fest, dass die Wählbarkeitsvoraussetzungen bei allen neun Bewerberinnen und Bewerbern gegeben waren.
Aufgrund der vorgenommenen Überprüfung haben die Mitglieder des Kreiswahlausschusses die folgenden neun fristgerecht eingereichten Kreiswahlvorschläge der Parteien zur Wahl im Wahlkreis 66 Biberach zugelassen:
Nr. | Partei / Kennwort | Name | Beruf | Geburtsjahr/ | Wohnort |
1 | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) | Berat Gürbüz | Student der Kultur- und Politikwissenschaft | 2002, Biberach an der Riß | Warthausen |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) | Ersatz: | Gymnasiallehrerin | 1963, Hüls | Schwendi | |
2 | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | Thomas Dörflinger | Landtagsabgeordneter, | 1969, Laupheim | Ummendorf |
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | Ersatz: | Vertriebsmitarbeiter | 1999, Laupheim | Mietingen | |
3 | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | Simon Özkeleş | Koch, Verwaltungsfachangestellter | 1994, Biberach an der Riß | Ummendorf |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | Ersatz: | Sozialarbeiterin | 1997, Laupheim | Laupheim | |
4 | Freie Demokratische Partei (FDP) | Oliver Lukner | Geschäftsführer | 1970, Laupheim | Biberach an der Riß |
Freie Demokratische Partei (FDP) | Ersatz: | Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik | 2004, Illertissen | Ochsenhausen | |
5 | Alternative für Deutschland (AfD) | Paula Gulde | Außenhandelskauffrau | 1960, Riedlingen | Riedlingen |
Alternative für Deutschland (AfD) | Ersatz: | Energieelektroniker | 1973, Freiburg im Breisgau | Burgrieden | |
6 | Die Linke (Die Linke) | Jasmin Weber | Versicherungskauffrau | 1996, Ehingen (Donau) | Laupheim |
Die Linke (Die Linke) | Ersatz: | Bauhelfer im Zimmererhandwerk | 2006, Biberach an der Riß | Biberach an der Riß | |
7 | FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) | Reinhold Bopp | Landwirtschaftsmeister | 1960, Ersingen | Attenweiler |
12 | Volt Deutschland (Volt) | Karolin Werkmann | Controllerin | 1999, Riedlingen | Uttenweiler |
22 | Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) | Samuel Schmid | IT-Systemadministrator | 1991, Saulgau | Biberach an der Riß |
Nur die vom Kreiswahlausschuss zugelassenen Kreiswahlvorschläge erscheinen als Direktkandidatinnen und Direktkandidaten auf dem Stimmzettel des Wahlkreises 66 Biberach (Erststimme) mit der ihnen landeseinheitlich zugewiesenen Nummer. Da nach Ablauf der Beschwerdefrist am 12. Januar 2026 keine Beschwerden eingegangen sind, gelten die zugelassenen Kreiswahlvorschläge als bestätigt.
Die amtliche Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 66 erfolgt am 13.01.2026 auf der Homepage des Landratsamts Biberach.
Hintergrund
Der Landkreis Biberach bildet mit folgenden Gemeinden den Wahlkreis 66 Biberach:
Achstetten, Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Attenweiler, Bad Buchau, Bad Schussenried, Betzenweiler, Biberach an der Riß, Burgrieden, Dürmentingen, Dürnau, Eberhardzell, Erlenmoos, Ertingen, Gutenzell-Hürbel, Hochdorf, Ingoldingen, Kanzach, Langenenslingen, Laupheim, Maselheim, Mietingen, Mittelbiberach, Moosburg, Ochsenhausen, Oggelshausen, Riedlingen, Schemmerhofen, Schwendi, Seekirch, Steinhausen an der Rottum, Tiefenbach, Ummendorf, Unlingen, Uttenweiler, Wain und Warthausen.
Die Gemeinden Berkheim, Dettingen an der Iller, Erolzheim, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Tannheim und Rot an der Rot sind an den Wahlkreis 68 Wangen angegliedert.
Briefwahl
Wer am Wahltag verreist ist oder keine Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahl beantragen. Am einfachsten geht dies mit dem Antrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Dort ist auch ein QR-Code abgedruckt, mit dem über Mobilgeräte wie Smartphone oder Tablet Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Sie können auch über den folgenden Link Ihre Briefwahlunterlagen anfordern: Bitte hier klicken.












