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Bundestagswahl 2025

Hauptbereich

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Allgemeine Informationen

Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten (23. November 2024) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist ferner, dass Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte, die am 12. Januar (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Ochsenhausen hatten, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Ochsenhasuen eingetragen. Sie erhielten bis spätestens 2. Februar per Post ihre Wahlbenachrichtigung.

Zuzug nach Ochsenhausen
Wahlberechtigte, die zwischen dem 13. Januar und dem 2. Februar nach Ochsenhausen gezogen sind und hier ihre Hauptwohnung angemeldet haben, bleiben im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen, bekommen also an ihre bisherige Adresse ihre Wahlbenachrichtigung geschickt. Wer trotzdem in Ochsenhausen wählen möchte, musste bis spätestens 2. Februar einen Antrag stellen. Nach dem 2. Februar bleiben Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen, können also nur dort ins Wahllokal, beziehungsweise dort Briefwahl beantragen.

Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Zieht eine wahlberechtigte Person innerhalb Ochsenhausens um, ändert sich der Wahlbezirk nicht. Die Wahlbenachrichtigung wurde dann an die Adresse gesendet, für die die Person am 12. Januar gemeldet war. In diesem Fall kann es vorkommen, dass die Wahlbenachrichtigung nicht mehr zugestellt werden kann. Auch wenn ein Nachsendeauftrag besteht, werden nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungen an die Stadtverwaltung zurückgeschickt. Personen, die innerhalb Ochsenhausens umziehen und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich daher mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen.

Wegzug aus Ochsenhausen
Wahlberechtigte, die nach dem 12. Januar in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland ziehen, bleiben im Wählerverzeichnis der Stadt Ochsenhausen eingetragen, es sei denn, sie haben bis 2. Februar an ihrem neuen Wohnort beantragt, ins dortige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Eine Abmeldung ins Ausland hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht. Der Wahlberechtigte bleibt im Wählerverzeichnis eingetragen.

Wahllokale
Die Wahlbenachrichtigung informiert über die Eintragung ins Wählerverzeichnis und darüber, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Bitte prüfen diese Angaben genau. Folgende Wahllokale sind eingerichtet:

Ochsenhausen:

  • Feuerwehrgerätehaus Ochsenhausen, Großer Lehrsaal, Sankt-Florian-Straße 40
  • Grundschule Ochsenhausen, Jahnstraße 4
    (war bei der Kommunalwahl die Kapfhalle)
  • Dr.-Hans-Liebherr-Halle, Foyer, Riedstraße 44
    (war bei der Kommunalwahl in der Schranne)

Mittelbuch:

  • Dorfhaus Mittelbuch, Sitzungssaal, Dürnachstraße 4

Reinstetten:

  • Dorfhaus Reinstetten, Sitzungssaal, Sankt-Urban-Weg 10
    (war bei der Kommunalwahl im Gemeindesaal)

Laubach:

  • Kindergarten Laubach, Martinusweg 1
 

Information:
Fragen zur Bundestagswahl beantwortet die Wahlstelle der Stadt Ochsenhausen:
Ulrike Bosch
{$lang_icon_phone}: 07352 9220-21
E-Mail schreiben

Briefwahl

Wer am Wahltag verreist ist oder keine Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahl beantragen. Am einfachsten geht dies mit dem Antrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Dort ist auch ein QR-Code abgedruckt, mit dem über Mobilgeräte wie Smartphone oder Tablet Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Sie können auch über den folgenden Link Ihre Briefwahlunterlagen anfordern: Bitte hier klicken.

Infobereich