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Kommunale Betreuung Schulzeit
Die Stadt Ochsenhausen bietet an ihren vier Grundschulen eine kommunale Schulkindbetreuung für alle Grundschulkinder der Klassenstufen 1 bis 4 an. Die Betreuung schließt je nach Standort direkt an den Unterricht an oder findet davor statt und wird an der jeweiligen Grundschule Ihres Kindes durchgeführt.
Mit diesem Angebot stellt die Stadt ein verlässliches und wohnortnahes Betreuungsangebot bereit, welches Familien im Alltag entlasten soll. Die Kinder finden einen festen, strukturierten Rahmen mit vertrauensvollen Ansprechpersonen vor. So werden Eltern bei der Organisation ihres Berufs- und Familienalltags unterstützt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
Die Anmeldung zur Schulkindbetreuung ist jährlich im Zeitraum vom 1. Juni bis 1. Juli möglich. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Schuljahr und endet automatisch mit dessen Ablauf. Für jedes neue Schuljahr ist daher eine erneute Anmeldung erforderlich.
Eine Betreuung kann nur erfolgen, wenn eine gültige Anmeldung vorliegt. An-, Ab- oder Ummeldungen sind ausschließlich zum Schulhalbjahr (im Januar) möglich.
Die Anmeldung zur Schulkindbetreuung erfolgt über das Sekretariat der jeweiligen Grundschule, die Ihr Kind besucht.
Die Ausgestaltung der kommunalen Betreuungsangebote unterscheidet sich von Schule zu Schule und richtet sich nach dem konkreten Bedarf vor Ort. Daher bitten wir Sie, sich frühzeitig darüber zu informieren, welches Betreuungsangebot an der Schule Ihres Kindes angeboten wird. Auf diese Weise können Sie das passende Betreuungsangebot für Ihr Kind und Ihre familiäre Situation wählen.
Die Elternbeiträge werden vom Träger festgelegt. Die Höhe der Beiträge können je nach Betreuungsform und Angebot variieren.
Kommunale Betreuung Ferienzeit
Während der Ferien bietet die Stadt Ochsenhausen eine Ferienbetreuung in den Herbst-, Faschings-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien an. Teilnehmen können alle Kinder aus der Raumschaft Ochsenhausen, die zum Schuljahr 2026/2027 in die 1. Klasse eingeschult werden.
Die Anmeldung für die Ferienbetreuung in den Herbst- und Faschingsferien ist im Zeitraum vom 1. Juni bis 1. Juli möglich. Zum Schulhalbjahr (im Januar) besteht die Möglichkeit, Ihr Kind für die Ferienbetreuung in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien anzumelden. Die Anmeldung erfolgt jeweils über das Sekretariat der Grundschule, die Ihr Kind besucht.
Die Ferienbetreuung findet in den Räumlichkeiten der Schulkindbetreuung an der Grundschule Ochsenhausen statt.
Im laufenden Schuljahr bleibt die Schulkindbetreuung an insgesamt 20 Tagen geschlossen. Die genauen Schließzeiten können Sie unserem Schließzeitenplan entnehmen.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – Ganztagsförderungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) verabschiedet. Es ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten und regelt den stufenweisen Ausbau eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.
Dieser Rechtsanspruch umfasst an fünf Werktagen pro Woche eine ganztägige Betreuung von täglich acht Stunden und richtet sich an den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er gilt als erfüllt, wenn Kinder im Rahmen des Unterrichts sowie durch Angebote von Ganztagsgrundschulen betreut werden.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg
Tipp:
Der Rechtsanspruch aus dem Ganztagsförderungsgesetz wird an der Grundschule Ochsenhausen umgesetzt.
Möchten Sie diesen Anspruch für Ihr Kind nutzen und Ihr Kind besucht derzeit eine andere Grundschule, ist ein Wechsel in den Schulbezirk der Grundschule Ochsenhausen erforderlich. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen.










