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Reinstetten
Der Teilort Reinstetten liegt nördlich von Ochsenhausen. Neben zahlreichen Kleinbetrieben kann Reinstetten eine hervorragende Infrastruktur aufweisen. Außer Angeboten wie Kindergarten, Grund- und Gemeinschaftsschule, Dorfgemeinschaftshaus mit Ortsverwaltung bietet Reinstetten allen Altersgruppen ein reges und vielseitiges Vereinsleben.
Baugebiet Gigelberg II
Bauplätze für Einfamilien-, Doppel- und Kettenhäuser
Das Baugebiet „Gigelberg II“ umfasst 13 Bauplätze für Einfamilienhäuser (davon wurden 2 Plätze vertraglich vorab reserviert), 6 Bauplätze für Doppelhaushälften und 5 Bauplätze für Kettenhäuser. Die Bauplätze sind auf nebenstehenden Lageplan mit Nummern gekennzeichnet. Ferner ist im Lageplan das Flächenmaß der Bauplätze enthalten. Der Preis beträgt für Einfamilienhausbauplätze 185 €/qm, für Doppel- und Kettenhausbauplätze 170 €/qm.
Mit den Erschließungsarbeiten des Baugebiets wird voraussichtlich Ende Juli begonnen.
Losverfahren
Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 24.06.2025 werden die Bauplätze im Wege des Losverfahrens vergeben. Die Verlosung findet am 27. August 2025 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Dorfhaus Reinstetten unter Aufsicht eines Notars statt. Es besteht keine Anwesenheitspflicht für den Bewerber.
Der Bewerber kann sich auf einen, zwei, drei bzw. auf so viele Bauplätze bewerben, wie er möchte. Je mehr Plätze auf dem Bewerbungsbogen ausgewählt werden, desto höher ist die Chance, einen Platz zugelost zu bekommen. Bei der Auswahl der Plätze ist vom Bewerber eine Rangfolge festzulegen. Ohne diese Rangfolge ist eine Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Lageplan. Hier finden Sie den Lageplan Gigelberg II. Den Lageplan zum Bauplatz Flurstück Nr. 643/21 aus dem Baugebiet "Im Birket" finden Sie hier.
Jeder zugelassene Bewerber erhält aus Datenschutzgründen eine Los-Nummer. Alle zugewiesenen Los-Nummern kommen am Tag der Verlosung in einen Lostopf. Der erste gezogene Bewerber erhält den Zuschlag für seinen auf dem Bewerbungsbogen erstgenannten Bauplatz. Der jeweils Nächstgezogene erhält den Zuschlag für seinen auf dem Bewerbungsbogen erstgenannten Bauplatz. Ist dieser bereits vergeben, erhält er den Zuschlag für den nächstgenannten Bauplatz usw. Die Nichtannahme eines zugelosten Bauplatzes bewirkt kein Nachrücken eines anderen Bewerbers.
Die Ergebnisse der Verlosung und damit die Zuschläge der Bauplätze an die Bewerber unterliegen nicht mehr der Entscheidung des Gemeinderates. Es erfolgt lediglich die Bekanntgabe im Gemeinderat. Sollten bei der Verlosung einzelne Bauplätze übrigbleiben, werden diese in einem zweiten Losverfahren zum Verkauf angeboten.
Zulassungsvoraussetzungen und Bewerberkriterien Bauplätze für Einfamilien-, Doppel- und Kettenhäuser
Volljährigkeit:
Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein.
Einzelbewerbung/mehrere Bewerber:
Der Bewerber ist gleichzeitig auch der Erwerber und nur er wird ins Grundbuch eingetragen. Bewerben sich mehrere Personen auf einen Bauplatz, gelten diese somit als ein Bewerber. Dies bedeutet, dass z.B. nicht verheiratete Paare sich nicht getrennt bewerben können. Jeder Bewerber kann nicht mehr als einen Bauplatz erwerben.
Bewerbungsunterlagen:
Nur wenn die Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen kann der Bewerber am Losverfahren teilnehmen. Eine vollständige Bewerbung muss den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen mit festgelegter Rangfolge der Bauplätze enthalten.
Vergabe von Mehrfamilien- und Reihenhausbauplätzen
Die Stadt Ochsenhausen verkauft zwei Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser und drei Reihenhausbauplätze im Baugebiet „Gigelberg II“ in Reinstetten. Die Vergabe der Mehrfamilienhausbauplätze (Bpl. Nr. 21, 24) wird zusammen in einem Los vermarktet. Die Reihenhausbauplätze (Bpl. Nr. 18, 20, 22) bestehen aus je drei Bauplätzen und werden je in einem Los zusammengefasst vermarktet. Die betreffenden Grundstücke sind im nebenstehenden Lageplan gekennzeichnet.
Der Bauplatzpreis für die Reihenhausbauplätze beträgt 200 €/qm, für die Mehrfamilienhausbauplätze 230 €/qm.
Die Bewerbung muss ein Konzept zum geplanten Vorhaben enthalten. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingereichten Konzepte dem Gemeinderat zur Beratung vorgestellt. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage eines Beschlusses des Gemeinderats. Bei mehreren Bewerbungen behält sich die Verwaltung eine Vorauswahl der eingereichten Konzepte vor.
Bewerbungsfrist endet am 8. August 2025
Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 8. August 2025.
Die Bewerbung muss zu diesem Zeitpunkt nachweislich bei der
Stadtverwaltung Ochsenhausen
Marktplatz 1
88416 Ochsenhausen
eingegangen sein.
Später abgegebene Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Bewerbungen können per E-Mail an bauplaetze(@)ochsenhausen.de oder per Post abgegeben werden.
Die Beweislast, dass der Antrag rechtzeitig eingegangen ist, liegt beim Antragsteller.
Der Eingang wird von der Stadtverwaltung bestätigt.
Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen
Den Bebauungsplan Gigelberg II finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,18 MB, 30.12.2024).
Die Satzung des Bebauungsplans Gigelberg II finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,42 MB, 30.12.2024).
Anlage 2 -Losverfahren und Ablaufplan (PDF-Dokument, 122,85 KB, 02.07.2025)
Steckbrief eines Doppelhauses (PDF-Dokument, 159,39 KB, 02.07.2025)
Steckbrief eines Kettenhauses (PDF-Dokument, 134,14 KB, 02.07.2025)