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5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 für den Verwaltungsraum Ochsenhausen
Die an der Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Kommunen Ochsenhausen, Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel und Steinhausen an der Rottum benötigen wieder eine Anpassung des Flächennutzungsplans, da Bebauungsplanverfahren im Parallelverfahren aufgestellt werden. Das heißt, dass der Flächennutzungsplan während des Bebauungsplanverfahrens geändert werden muss. Ebenso sollen bspw. weitere Freiflächenphotovoltaikanlagen ermöglicht werden. Hierfür sind Sonderflächen auszuweisen.
Am Donnerstag, 23.10.2025, fand um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Ochsenhausen eine Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen statt.
Die Unterlagen zur Sitzung sind im Ratsinformationssystem der Stadt Ochsenhausen bereitgestellt.
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Hörung der Träger öffentlicher Belange
Die Verbandsversammlung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen mit den Gemeinden Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel, Steinhausen an der Rottum und der Stadt Ochsenhausen hat am 23. Oktober 2025 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Bekanntmachung vom 5. Dezember 2025 - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Hörung der Träger öffentlicher Belange fand vom 8. Dezember 2025 bis 30. Januar 2026 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind mittlerweile bearbeitet.
Die nächste Sitzung findet am Dienstag, 14.04.2026, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Ochsenhausen statt.
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen wird über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen beraten. In den Entwurf wurden unwesentliche Änderungen eingearbeitet. Der Entwurf mit Änderungen und Ergänzungen soll gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
Die Unterlagen zur Sitzung sind im Ratsinformationssystem der Stadt Ochsenhausen bereitgestellt.
Öffentliche Auslegung und Hörung der Träger öffentlicher Belange vom 11.05. bis 19.06.2026
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen hat am 14.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 gebilligt (Stand aktuell: 14.04.2026) und gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Flächennutzungsplan ist ein dynamischer Plan, der fortzuschreiben ist, wenn dies durch veränderte Planungsgrundlagen oder Zielsetzungen erforderlich ist. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn zusätzliche Entwicklungsflächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden sollen.
Die Notwendigkeit, ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchzuführen, ergibt sich auch aus der Forderung des Landratsamtes Biberach und des Regierungspräsidiums Tübingen bei aktuellen Bebauungsplanverfahren, die nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt sind. Der Flächennutzungsplan ist in diesen Fällen im Parallelverfahren zu den konkreten Bauleitplanverfahren zu ändern.
Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zudem auch Flächen, die im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan noch als Entwicklungsflächen dargestellt waren und für die zwischenzeitlich rechtskräftige Bebauungspläne vorliegen, bzw. die bebaut worden sind, in Bestandsflächen überführt.
Der Entwurf zur 5. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht wird vom
11.05. bis 19.06.2026 (je einschließlich)
im Stadtbauamt Ochsenhausen, Marktplatz 31,
im Rathaus der Gemeinde Erlenmoos, Biberacher Straße 11,
im Rathaus der Gemeinde Gutenzell-Hürbel, Kirchberger Straße 8,
im Rathaus der Gemeinde Steinhausen an der Rottum, Ehrensberger Straße 13
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Außerdem wird der Entwurf zur 5. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht in digitaler Form als pdf-Dateien zum Abruf unter dem Link
https://cloud.a-g-p.de/index.php/s/HF6vGTG2dXCGTh1
bereitgestellt.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen werden die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Außerdem ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ochsenhausen, 07.05.2026
Philipp Bürkle
Vorsitzender der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen










