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Digitales Bauantragsverfahren ab 01.01.2025
Ab dem 01.01.2025 ist die digitale Einreichung von Baugesuchen für den örtlichen Zuständigkeitsbereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Biberach a. d. Riß über die Plattform „Virtuelles Bauamt – Baden-Württemberg – Landratsamt Biberach a. d. Riß“ Pflicht. Papieranträge werden vom Landratsamt Biberach a. d. Riß ab dem 01.01.2025 nicht mehr angenommen. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen im PDF-A Format eingereicht werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Biberach an der Riß, Amt für Bauen und Naturschutz.
Digitaler Bauantrag | Landkreis Biberach
Unter nachfolgendem Link gelangen Sie zum „Virtuellen Bauamt – Baden-Württemberg – Landratsamt Biberach a. d. Riß“
Virtuelles Bauamt – Landratsamt Biberach a. d. Riß
Wird das Baugesuch durch einen Dritten (z.B. Architekt, Planer) für den Bauherrn eingereicht, wird darum gebeten, dass die nachfolgend bereitgestellte Mustervollmacht ausgefüllt und durch den Bauherrn handschriftlich unterzeichnet im digitalen Bauantrag hochgeladen wird. Die gesamte Kommunikation, einschließlich der Zustellung des Bescheides, erfolgt über das Virtuelle Bauamt an den bevollmächtigten Dritten.
Mustervollmacht Bauantrag – Landratsamt Biberach
Erläuterungen zur Vollmacht
Bitte beachten Sie vor der Antragstellung die nachfolgend bereitgestellten Informationen:
Antragsteller Bauherrenschaft
Antragstseller Architekt
Anwendungsfall Zusammenarbeit Architekt Bauherrenschaft
Erläuterungen zum Einreichen
Bei Fragen zum digitalen Bauantrag steht Ihnen das Landratsamt Biberach a. d. Riß, Amt für Bauen und Naturschutz, gerne zur Verfügung.
E-Mail: kreisbauamt(@)biberach.de
oder {$lang_icon_phone}: 07351 52-6357
oder {$lang_icon_phone}: 07351 52-7759